Wattenscheid. Mit Blick auf schneebedeckte Dächer und Eiszapfen an Dachrinnen gilt, dass grundsätzlich der Hauseigentümer für die nötige Sicherheit sorgen muss.
Gegebenenfalls müssen Warnhinweise und Flatterband zum Absperren des Bürgersteigs befestigt werden.
„Die Feuerwehr greift nur dann ein, wenn akute Einsturzgefahr droht oder bei sonstigen akuten Gefahrensituationen“, erklärt Feuerwehr-Sprecher Simon Heußen. Dabei gilt, dass diese Feuerwehr-Einsätze kostenpflichtig sind.
Viele Anrufe erreichen derzeit die Wehr, meistens sind es Beratungsgespräche. Rund fünf bis zehn schnee- und eisbedingte Einsätze zählt die Feuerwehr täglich.
Flachdächer prüfen
Besonders gefährdet sind bei großen Schneelasten Flachdächer. Eine Beurteilung der Situation können Dachdecker vornehmen. „In der Regel gilt in unseren Breitengraden, dass Flachdächer für eine Last von 75 Kilogramm pro Quadratmeter ausgelegt sind“, so Christoph Henkel.
Die Schneehöhe ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um beurteilen zu können, ob geräumt werden muss. Je nach Feuchte des Schnees liegt die kritische Höhe bei 30 oder 50 cm. Denn das Schneegewicht variiert, je nachdem ob es sich um leichteren Pulverschnee oder schweren Nass-Schnee handelt. Wiegen liefert genaue Ergebnisse. Bei Erreichen oder Überschreiten der rechnerisch angesetzten Schneelast sollte ein Dach geräumt werden. Dies ist am besten abschnittsweise und abwechselnd auf den Dachflächen durchzuführen.