Wattenscheid. .
Schnee ohne Ende – und mit den Flocken kommt es zunehmend zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Hauseigentümern oder auch unter den Mietern: Wer muss wann streuen und Schnee fegen auf dem Gehweg?
Was passiert, wenn der Zuständige körperlich oder zeitlich nicht dazu in der Lage ist? Gerade ältere Menschen, die im Parterre wohnen, sind betroffen. Doch wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, sind auch ältere oder kranke Mieter verpflichtet zu räumen.
Herta Müller, 80 Jahre alt, hat ihre Mühe. Sie schiebt gerade an der Hüller Straße den Schnee vom Gehweg. „Es fällt schwer. Manchmal hilft mir der Nachbar. Doch der hat nicht immer Zeit.“ Sich innerhalb der Hausgemeinschaft bzw. mit dem Vermieter zu verständigen, das kann helfen.
Der Mieterverein Bochum, bei dem derzeit viele besorgte Anfragen eingehen, hat Grundsätzliches zu dem Thema zusammengestellt. Aufgrund von Ortssatzungen übertragen die Städte die Streu- und Räumpflichten im Winter auf die Anlieger, das heißt auf Eigentümer und Vermieter. Wenn die nicht persönlich fegen und streuen wollen, können sie aber auch einen professionellen Winterdienst beauftragen; die Kosten sind Betriebskosten und müssen bei entsprechender Regelung im Mietvertrag von den Mietern bezahlt werden.
Überträgt der Vermieter die Winterpflichten direkt auf die Mieter, müsse das im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung vereinbart werden. Dass die Bewohner im Erdgeschoss automatisch zuständig sind, ist oft in sogenannten „Altverträgen“ die Regel. Doch man kann sich intern auf andere Regelungen einigen. In vielen Häusern setzt man z.B. auf Schneekarten, mit dieser wechseln sich Mieter ab.
Wer als Mieter vertraglich verpflichtet ist zu streuen und zu fegen, muss die Arbeiten erledigen; Berufstätigkeit, Urlaub, Alter oder Krankheit entschuldigen nicht. Notfalls müssen Mieter dann für eine Vertretung sorgen. Das können Nachbarn sein, zu bezahlende Hilfskräfte oder ein Unternehmen, das sich auf solche Arbeiten spezialisiert hat.
Externe Hausmeisterdienste, die mit dem Räumen und Streuen beauftragt werden, haben jetzt alle Hände voll zu tun, nehmen oft keine neuen Aufträge mehr an. „Wir sind derzeit völlig ausgelastet“, erklärt Andreas Vogelsang. Die Engpässe bei den „Profis“ sind deutlich zu spüren. Das merkt auch Benjamin Jentsch – seine Firma übernimmt u.a. Hausverwaltungen. Er sucht händeringend Schneedienste. „Es ist ganz schwer, noch ‘was zu bekommen.“
Auch wenn der Eigentümer die Winterpflichten an die Mieter weitergibt, bleibe er laut Mieterverein in der Verantwortung: Er müsse zumindest Stichproben machen und kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt wird, so hätten Gerichte geurteilt.