Da die Entschädigung keinen Arbeitslohn darstellt sondern nur Mehrkosten ausgleichen soll, hält das Bundesarbeitsministerium den Begriff „Ein-Euro-Job“ für unangemessen. Außerdem bekämen die „MAE-Kräfte“ diese Mehraufwandsentschädigungen zusätzlich zu den Leistungen der Grundsicherung durch ALG II. Es könne also mindestens ein Euro hinzuverdient werden, und es sei kein Ersatz für bezahlte Jobs.