Wattenscheid. Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen in Elternzeit müssen schnell reagieren. Das rät der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM). Denn im Falle der Verlängerungsoption drohen finanzielle Einbußen, erklärt die Beratungsstelle.

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen im Hinblick auf Elterngeld und Anrechenbarkeit auf ALG II ab 2011 beschäftigen die Fachfrauen der Schwangerschaftsberatungsstelle des SKFM seit Monaten. Nun machen Geschäftsführerin Birgit Schiller und Beraterin Petra Keuthage auf ein besonderes Problem aufmerksam: Es herrsche kein Bestandsschutz bei Babys geboren in 2009 und 2010.

„Gab es früher bei Gesetzesänderungen in der Regel einen Bestandsschutz für Altfälle, so gilt dieses Mal: Ab 1. Januar 2011 wirken die beschlossenen Veränderungen bei Elterngeld und seiner Anrechenbarkeit auf ALG II sofort.“ Besonders nachteilig wirke sich das auf Familien aus, die sich in 2009 und 2010 entschieden haben, die Verlängerungsoption der Elterngeldzahlung wahrzunehmen. Statt ein Jahr lang 300 Euro monatlich anrechnungsfrei zu erhalten, planten sie zwei Jahre lang 150 Euro monatlich zu beziehen.

Das sei, so Birgit Schiller, eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung, wird doch der Gesamtbetrag von 3600 Euro Elterngeld auf einen längeren Zeitraum verteilt, um die ersten Lebensjahre des Kindes finanziell zu entlasten. Nun gereiche den betroffenen Familien dies zum Nachteil. Ab 1. Januar 2011 wird das Elterngeld komplett aufs Arbeitslosengeld II angerechnet und steht nicht mehr zusätzlich zur Verfügung.

Da hilft laut SKFM nur Folgendes: Die Verlängerungsoption müsse bei der Elterngeldkasse umgehend widerrufen werden mit der Bitte, die Nachzahlung bis zum 31. Dezember 2010 auszuzahlen. In diesem Fall bleibe die Nachzahlung anrechnungsfrei.

Zahlt die Elterngeldkasse die Nachzahlung erst im folgenden Jahr aus, werde diese als Einkommenszufluss angerechnet – für ein im Dezember 2009 geborenes Kind z.B. beträgt der Verlust dann 1800 Euro. Die Eltern müssen also schnell reagieren und an die Elterngeldkasse schreiben, rät Birgit Schiller. Ein Musterbrief ist in der SKFM-Schwangerschaftsberatungsstelle erhältlich, Propst-Hellmich-Promenade 29; Tel. 3739.