Der „Grünpfeil“, gebürtig in der DDR und seit März 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung, dient zur Beschleunigung des Verkehrs, um Wartezeiten zu verkürzen. Trotzdem muss aber zunächst an der Haltelinie angehalten werden. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein. Es besteht aber keine Pflicht, den „Grünpfeil“ zu beachten.