Wattenscheid. .

Dass Autos bei einem Unfall beschädigt werden, ist nichts Außergewöhnliches; dass der „Tatort“ in der Fußgängerzone liegt dagegen schon. „Was haben die Wagen überhaupt hier zu suchen?“, schimpfte ein Anwohner im Telefonat mit der WAZ.

Udo Lotte von der Polizei liefert Einzelheiten und Antworten. „Ein Wagen war auf der Westenfelder Straße geparkt, ein anderer hat den angefahren. Beide Fahrer sind keine Anlieger der Fußgängerzone. Der Unfall ereignete sich gegen 17.45 Uhr.“ Also zu einer Zeit, die außerhalb der Erlaubnis fürs Be- und Entladen liegt. „Das ist nur zwischen 21 und elf Uhr erlaubt“, verdeutlicht der Chef der Wache. „Sonst haben Pkw da nichts zu suchen – außer Anwohner mit Berechtigungsschein.“

Es sei „eine nicht tolerable Dreistigkeit, gerade an Dienstagen und Freitagen, wenn Wochenmarkt ist, dort zu parken mit dem Argument, man müsse die Einkäufe einladen“. Das ahndet die Polizei, und so könne, sagt Lotte, „ein Schälchen Erdbeeren schon mal 33 Euro kosten; drei Euro die Früchte, 30 für das Knöllchen“. Die Fußgängerzone sei nun mal kein Drive-in.