Wattenscheid. Wie geht es weiter mit dem Steilmann-Fabrikverkauf an der Berliner Straße?

Nachdem das Unternehmen jahrelang nicht die Kriterien eingehalten hat, die die Stadt an die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für den Textilverkauf in diesem Gebiet geknüpft hatte, ist das Fashion-Outlet nun endgültig ins Visier der Verwaltung geraten.

Das Thema stand in der vergangenen Sitzung der Wattenscheider Bezirksvertretung auf der Tagesordnung. Mitarbeiter des städtischen Bauordnungsamtes hatten dazu im nichtöffentlichen Teil Stellung bezogen und die Fraktionen informiert.

So viel dringt als Grundtendenz nach draußen: Es scheint auf eine Schließung des Fabrikverkaufs hinauszulaufen, da die Kriterien für die Ausnahmeregelung nicht erfüllt sind und somit keine rechtliche Grundlage mehr vorhanden ist. Außerdem stehe der dortige Verkauf im Widerspruch zum Masterplan Einzelhandel.

Die „Lex Steilmann” sah vor rund sieben Jahren vor, dass – gegen den Protest von Innenstadt-Einzelhändlern und entgegen den Regelungen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans – dem Unternehmen erlaubt wurde, den Fabrikverkauf im ehemaligen Götzen-Baumarkt im Gewerbegebiet West zu eröffnen. Die Erlaubnis war aber an Bedingungen geknüpft, u. a. eine Mindestmitarbeiterzahl von 800 Beschäftigten am Standort Wattenscheid. Die Mitarbeiterzahl ist in den letzten Jahren stetig gesunken und liegt nach der letzten Kündigungswelle bei rund 120. Im Herbst ist der Steilmann-Umzug von der Feldstraße zur Radici-Zentrale nach Bergkamen vorgesehen. Im Gegenzug plant das Unternehmen jedoch, eine Radici-Tochter aus Gelsenkirchen nach Wattenscheid zu verlagern.

Ins Visier der Überlegungen, wie künftig mit dem Textilverkauf im Gewerbegebiet West zu verfahren ist, scheint auch ein benachbartes Geschäft an der Berliner Straße zu geraten (früher Gelände Kanoküchen). Dazu gab es jetzt in der Bezirksvertretung eine Anfrage der SPD-Fraktion.