Bochum-Wattenscheid. Boule-Spieler im Wattenscheider Stadtgarten ärgern sich über die Stadt: Was 16 Jahre lang kein Problem war, das hat nun für Knöllchen gesorgt.

„Hier zu parken war praktisch 16 Jahre kein Problem“, erzählt Siegfried Schirmer, und meint damit den Eingang zum Stadtgarten von der Parkstraße gegenüber dem Kolumbarium St. Pius. „Aber plötzlich haben unsere Leute Bescheide bekommen: Bußgelder wegen verbotswidrigen Parkens über 125 Euro mit dem Hinweis, bis zu 1000 Euro wäre der Höchstsatz.“

Rechtsamt Bochum bietet besseren Preis an

Erst einmal ein Hammer für die Mitglieder der Boule-Abteilung des TV Wattenscheid, deren Sprecher er ist. Wäre es nicht so heftig, würde Schirmer aber noch etwas breiter lächeln. „Nach ersten Widersprüchen hat das Rechtsamt von dieser so genannten Regelbuße Abstand genommen und geschrieben: Ausnahmsweise bieten sie aufgrund unserer Angaben eine Verwarnung von 55 Euro an“, erzählt er, „als ob man darüber feilschen könnte“.

Auf der linken Seite ist lediglich ein eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert, erst an der Kurve im Hintergrund ist „Fußgängerweg“ kenntlich gemacht.
Auf der linken Seite ist lediglich ein eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert, erst an der Kurve im Hintergrund ist „Fußgängerweg“ kenntlich gemacht. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

Seit Aufnahme des Boule-Sports in Wattenscheid 2006 hat die Gruppe im Stadtgarten gespielt; zunächst auf Freiflächen unter den Bäumen oberhalb des Ententeichs und seit 2017 auf den extra angelegten Boule-Bahnen. Seit der Aufnahme des Spielbetriebs, also seit rund 16 Jahren, parken die Spielerinnen und Spieler auf der rechten Seite der Einfahrtstraße zum Stadtgarten neben dem Grundstück Parkstraße 52. Und das bis Ende Mai 2022 ohne ein einziges Bußgeldverfahren oder Knöllchen, so schildern die Sportler. Aber mit einem „Gewohnheitsrecht“ wollen sie gar nicht erst anfangen.

Knapper Parkraum

Befahren einer Grünanlage

Gegen den „Tatvorwurf „Verbotswidriges Befahren einer Grünanlage mit einem Kfz im Stadtgarten Wattenscheid“ hat Siegfried Schirmer als Sprecher der Boule-Abteilung des TV Wattenscheid 01 für acht Mitglieder im Anhörungsverfahren gebeten, das Verfahren gegen die Betroffenen einzustellen.

Sein Schreiben ging an die Bußgeldstelle des Rechtsamtes der Stadt und in Kopie an Bezirksbürgermeister Hans-Peter Herzog.

Kommunen und Gemeinden stellen Parkordnungen auf, die das richtige Verhalten innerhalb der Parkgrenzen steuern sollen, denn eine bundeseinheitliche Regelung über Bußgelder und Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Parkordnung gibt es nicht. Die Ahndung liegt in der Einzelfallentscheidung des Parkbetreibers.

„Sieben bis acht Autos sind das schon mal beim Training“, erzählt Schirmer, „und natürlich kommen auch einige unserer Leute mit dem Fahrrad oder zu Fuß.“ Weil der Stadtgarten umfangreich umgestaltet wird, steht zurzeit der Parkplatz an der Freilichtbühne noch nicht wieder zur Verfügung. Außerdem liegt die fragliche Einfahrt in der Nähe der Boule-Bahnen im Stadtgarten.

Parkraum ist in dem gesamten Bereich ohnehin knapp, allein die Mitarbeiter und Besucher des St. Marien-Hospitals und des Kolumbariums sowie natürlich die Anwohner müssen an der Parkstraße und den Nebenstraßen schon einmal „Ehrenrunden“ in Kauf nehmen. Deshalb schildert auch ein direkter Nachbar von der Parkstraße, auch seine Besucher hätten bis vor einiger Zeit problemlos in der Einfahrt geparkt, bis es plötzlich Knöllchen gab. „Praktisch aus heiterem Himmel“, beschreibt er.

Markierungen für Parkboxen

„Auf dem Boden sind ja noch die ursprünglichen Markierungen von Parkboxen zu sehen“, weist Schirmer nach. Und Holger Bitkowski, Boule-Spieler und ehemaliger Fahrlehrer, analysiert die Situation und vor dem Hintergrund seiner jahrelangen Erfahrung.

Parkboxen sind auf der Einfahrt zum Stadtgarten markiert, sogar die Anwohner beklagen Forderungen wegen vermeintlich falschen Parkens.
Parkboxen sind auf der Einfahrt zum Stadtgarten markiert, sogar die Anwohner beklagen Forderungen wegen vermeintlich falschen Parkens. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

Auf der linken Seite der Einfahrt ist ein eingeschränktes Halteverbotszeichen, „Anbauvorschrift ist aber in Fahrtrichtung rechts, gilt also nicht auf der anderen Seite“, stellt er fest. Ein Einfahrt- oder Durchfahrtverbot steht auch nicht am Anfang der Einfahrt, das blaue Gebotszeichen „Fußgänger“, damit Beginn der Parkanlage mit Absperrpfosten, steht etwa 50 Meter weit von der Straße entfernt. „Anders als bei weiteren Zugängen von der Parkstraße oder vom Stadtgartenring zum Stadtgarten“, zählt Siegfried Schirmer auf.

Deutlich erst an Sperrpfosten

Erst an dem Fußgänger-Schild werde außerdem deutlich unterstrichen, dass der weitere Weg und damit von hier an die Grünanlage nicht befahren werden dürfe: „Nur als Zufahrt zur Freilichtbühne für Veranstalterfahrzeuge frei“, weisen die Boule-Spieler auf die Sicht der Dinge hin.

Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage dieser Zeitung nicht reagiert.