Bochum. Angesichts stark steigender Coronazahlen wird in Bochum ab Montag, 26. Oktober, die Maskenpflicht auf die Stadtteilzentren ausgeweitet.
Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt seit vergangener Woche täglich von 9 bis 24 Uhr nicht nur in bestimmten Bereichen der Bochumer Innenstadt, sondern ab diesem Montag (26. Oktober) auch in bestimmten Bereichen der Stadtteilzentren werktags von 9 bis 20 Uhr.
Von Wattenscheid bis Unicenter
Dazu zählt u.a. die Wattenscheider Fußgängerzone in der City: Betroffen sind hier die Bereiche Westenfelder Straße Hausnummer 1-3 und 2-18, Hochstraße 1-11 und 4-8 sowie Oststraße und Alter Markt komplett.
Außerdem betroffen: im Stadtbezirk Bochum-Süd Querenburger Höhe 105-157, 182-292 sowie 223-287 (Uni-Center). Stadtbezirk Bochum-Südwest: in Linden-Mitte beidseitig Hattinger Straße 765, Höhe Möbelhaus gegenüber der Einmündung Hasenwinkler Straße bis Hausnummer 857, sowie 762-858, in Weitmar: Hattinger Straße 330-338 und 385-357 sowie Franzikusstraße 1-5. Im Stadtbezirk Bochum-Ost betroffen: Alte Bahnhofstraße 1/2 bis 41/44 und 159/172 bis 213/206.
Mitteilung der Stadt Bochum
Das hatte die Stadt am Freitagabend mitgeteilt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Weitere Informationen zu der „Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Bochum zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus“ gibt es auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de