Wattenscheid-Höntrop. Martinszug der Pfadfinder wurde verlegt: Auf dem Weg zur Anlage im Südpark fehlte der Verwaltung das Licht. Details müssen noch geklärt werden.
In ihrer Kürze bot die Nachricht einigen Zündstoff: Die Stadtverwaltung hatte den Martinszug zur Waldbühne im Südpark in diesem Jahr nicht erlaubt. Die Pfadfinder und der Gemeinderat von St. Marien verlegten die Veranstaltung zur Kirche am Forstring.
Eine kleine Litanei an Mängeln hat demnach zu dieser Absage geführt: Laut Stadt „müssen Toilettenanlage und Umkleideräume saniert werden. Zudem bilden sich in der extrem langen Wasserleitung Keime, wenn diese, wie jetzt, längere Zeit nicht benutzt wurde. Aus diesen beiden Gründen ist die Verkehrssicherheit im Moment nicht gegeben. Deshalb hat das Kulturbüro die Waldbühne für das diesjährige Martinsspiel nicht bereitstellen können“.
Eigener Kolping-Verein sprang ein
Das klingt äußerst ungewöhnlich, vor allem nach dem tatkräftigen Einsatz der Kolpingspielschar für ihre Spielstätte, auf der sie seit 1954 im Rahmen des Ferienprogrammes des Stadt Märchen aufführt. Immerhin wurde daraus ja der eigene Verein „Kolping-Walbühne Höntrop“, der antrat, um die Märchenspiele und die Waldbühne als „Kulturgut“ zu erhalten.
Nachdem der frühere Pächter, der die Waldbühne 20 Jahre betrieben hat, im Dezember 2017 verstarb und die Erben den Vertrag mit der Stadt Bochum nicht übernommen hatten, hat die Kolpingspielschar Wattenscheid-Höntrop im letzten Jahr die Waldbühne probeweise - mit dem Einverständnis der Erben des Pächters – betrieben.
Stadt legt Wert auf die Erhaltung
Durch die guten Erfahrungen gestärkt und sich der Unterstützung der Stadt Bochum sicher, gründeten elf Mitglieder der Kolpingspielschar den eingetragenen Verein. Förmlich bekam der dann auf unbestimmte Zeit einen Benutzungs- und Betreuungsvertrag. „Der Erhalt der Spielstätte und des Spielbetriebs liegt der Stadt Bochum, vor allem Wattenscheid und vielen Bürgern, am Herzen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage für die parlamentarischen Gremien.
Die Sozietät Matrong war zuvor zum „Erhalt der Bauwerke und des Grundstücks im ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Zustand“ und „zur Gewährleistung der unentgeltlichen Nutzung durch die Laienspielscharen und die ansässigen Kirchengemeinden“ verpflichtet.
Mängel liegen in Verantwortung der Stadt
Nach dem Tod von Horst Matrong wurde das Erbbaurecht auf seine Erben übertragen. „Diese wollten den Vertrag mit der Stadt Bochum entschädigungslos und einvernehmlich auflösen“, erklärt das Kulturamt. Die Erben hätten sich bereit erklärt, mit einem jährlichen Sponsoring (bis voraussichtlich 2027) die Weiterführung des Spielbetriebes mit zu ermöglichen.
Pflege, Unterhalt und Instandhaltung
Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages beinhaltet laut Stadt, „dass der Verein sich verpflichtet, die Waldbühne in einem guten Zustand zu erhalten. Die Stadt Bochum verpflichtet sich ihrerseits, die Pflege-, Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten für die Waldbühne wahrzunehmen.“
Zuschuss zu Betriebskosten
Der Verein „Kolping-Waldbühne Höntrop“ soll von der Stadt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 4950 Euro erhalten. Dieser Zuschuss werde bereits seit 2017 aus dem laufenden Transferaufwand des Kulturbüros gezahlt.
Die Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von ca. 6000 Euro will die Stadt Bochum übernehmen. „Die Stadt will vor der Übergabe der Waldbühne noch die Toiletten renovieren“, verlautete im Frühjahr 2019.
Und damit sind die eingangs aufgeführten Mängel in der Verantwortung der Stadt, die noch damit befasst ist, sie detailliert aufzuführen, die Kosten zu ermitteln und die Arbeiten im Haushalt zu verankern.
Auflagen wurden verschärft
Dass die bekanntermaßen fehlende Beleuchtung inzwischen einen Mangel darstellt, der bei früheren Veranstaltungen noch nicht ins Kalkül fiel, liegt an den verschärften Auflagen und der gestiegenen Sensibilität der Ordnungsbehörden seit dem Unglück bei der Love-Parade in Duisburg. Die Kolping-Spielschar sieht ihre Aufführungen auf der Waldbühne durch Renovierungsmaßnahmen der Technischen Dienste nicht in Gefahr.