„Aus Kapazitätsgründen“ heißt es von der Stadt, kann die Verwaltung eine parallele Herrichtung der Zuwege nicht zeitgleich mit dem Baufortschritt des Radschnellwegs (RS 1) leisten.

„Aus Kapazitätsgründen“ heißt es von der Stadt, kann die Verwaltung eine parallele Herrichtung der Zuwege nicht zeitgleich mit dem Baufortschritt des Radschnellwegs (RS 1) leisten.

Der Bau des RS 1 gilt als Priorität. „Parallel oder anschließend“ werden im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten die innerörtlichen Zuwege verbessert.