Wattenscheid. . Großer Andrang beim Info-Abend im Rathaus. Planer stellen die Strecke durch Wattenscheid vor. Arbeiten am Radschnellweg beginnen 2019.

101 Kilometer soll er lang und damit der erste Radschnellweg der Republik werden – der RS1. 2019 wird es konkret: Im zweiten Halbjahr startet auf Wattenscheider Gebiet der erste Bauabschnitt, der sich von der Parkstraße bis zur Darpestraße (Bochum) ziehen wird. Streckenführung, Zu- und Abgänge sowie Verknüpfungen stellten Verantwortliche der Stadt Bochum und des Landesbetriebs Straßenbau NRW Mittwochabend zahlreichen Bürgern bei einer Info-Veranstaltung im Wattenscheider Rathaus vor.

© Gero Helm

Strecke steht nun fest

Bezirksbürgermeister Manfred Molszich (SPD) freute sich über „die ersten Klimmzüge auf Wattenscheider Gebiet“. 17 bis 18 Kilometer des RS1 sollen durch ganz Bochum verlaufen. Der „erste große Abschnitt der Strecke“ sei besonders wichtig, hob auch Susanne Düwel (Leiterin Tiefbauamt) hervor. Bis zur Darpestraße zeigten die Planer eine konkrete Strecke auf, die ab der Grenze Gelsenkirchen größtenteils über die stillgelegte Trasse der ehemaligen Rheinischen Bahn führen und zum Teil ebenerdig verlaufen wird.

Abdelkrim Fahim gehört dem neuen dreiköpfigen „Projektteam RS1“ der Stadt an und konkretisiert den Verlauf: „Auf Höhe der Parkstraße wird es eine Zu- und Abfahrt geben. Der RS1 führt dort weiter, wo aktuell noch die Gleise verlaufen.“ Dafür wird zuvor die Brücke über die Parkstraße und den Aschenbruch umgebaut.

„Asthmabrücke“ wird abgerissen

Die „Asthmabrücke
Die „Asthmabrücke", die von der Sommerdellenstraße aus über die Bahngleise nach Günnigfeld führt, wird abgerissen. Auf der Gleisanlage wird künftig der RS1 verlaufen. © Gero Helm

Die „Asthmabrücke“, die von der Sommerdellenstraße auf die Martin-Lang-Straße überführt, wird komplett wegfallen: „Dort entsteht eine ebenerdige Querung für Fußgänger und Radfahrer nach Günnigfeld, wie auch zuvor schon von der Steinhausstraße, Höhe Arenbergstraße, hin zur Günnigfelder Straße.“ Im weiteren Verlauf nach Norden hin ist ein erster Anschluss zur Erzbahntrasse angedacht.

Erster Bauabschnitt führt bis zur Darpestraße

Die Strecke des RS1 kreuzt dann im weiteren Verlauf auf der ehemaligen Trasse der Rheinischen Bahn die Blücherstraße: „Welche Art der Signalregelung es dort für Radler und den Straßenverkehr geben wird, steht noch nicht fest“, so Fahim. Eine weitere Zu- und Abfahrt wird sich auf Höhe der Centrumstraße befinden, bevor an der Darpestraße der erste Bauabschnitt des RS1 enden wird.

Verschiedene Varianten für den weiteren Verlauf

Der zweite Abschnitt wird weiter bis zur Gahlenschen Straße führen: „Bei diesem denken wir noch in verschiedenen Varianten“, informiert Christoph Matten vom Tiefbauamt. Klar ist, dass der RS1 über die A40 führen und im weiteren Verlauf die Erzbahntrasse unterfahren wird. Die beiden Strecken sollen erneut verknüpft werden, auch wenn der Höhenunterschied der zwei Trassen sechs bis acht Meter betrage. „Wir werden den Radschnellweg generell an unser Netz anbinden, so dass alles aus einem Guss zusammenkommt.“

Zudem betont Matten: „Wir möchten weiter die Ideen der Bürger sammeln und in die Planungen einbeziehen.“ Dafür standen bereits im Rathaus Boxen für Fragen und Anregungen bereit, zudem tauschte man sich konstruktiv aus.

>>>>>> Sträucher weichen noch 2018 der Strecke

Noch 2018 sollen Rodungen den ersten Bauabschnitt vorbereiten. Melanie Gronewald von der Unteren Naturschutzbehörde: „Bis Ende Februar sollen die Brombeersträucher entfernt werden, die Genehmigungen liegen vor. Dann wird eine Begehung zeigen, welche Bäume in der Trasse stehen und gefällt und welche abgekront werden müssen.“ Besondere Beachtung gilt in diesem Bereich dem Schutz von fünf heimischen Fledermausarten sowie den heimischen Spechten. Gronewald betont: „Wir werden so viele Bäume mit Höhlen wie möglich erhalten.“

Notwendige Eingriffe in Waldbestände sollen durch Ersatzaufforstungsflächen, etwa in Hordel, Bergen oder Harpen, kompensiert werden. Da es sich bei der stillgelegten Trasse um eine „gewidmete Gleisanlage“ handle, greife generell die Regelung „Natur auf Zeit“. Ehemals genutzte Flächen, die mit der Zeit überwuchert wurden, dürfen von Bewuchs befreit werden, sobald sie wieder einen aktiven Nutzen erfüllen.