Wattenscheid. . Bischof hat Votum der Großpfarrei St. Gertrud im Pfarreientwicklungsprozess zugestimmt. Propstei und St. Maria Magdalena bleiben auch nach 2030.
Eine lange Prozedur geht zu Ende, doch damit beginnt erst der eigentliche Prozess. Der Bischof von Essen hat den Vorschlägen zum sogenannten „Pfarreientwicklungsprozess“ (PEP) der Wattenscheider Großgemeinde St. Gertrud von Brabant zugestimmt. „Jetzt gilt es, die einzelnen Schritte nach und nach umzusetzen“, so Andreas Feldmüller, Sprecher der „koordinierenden Arbeitsgruppe“.
Konkrete Vorschläge
Seit Februar 2016 haben viele Aktive aus der Großpfarrei St. Gertrud im Gesamtgremium der Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zur „Pfarrei St. Gertrud 2030“ erarbeitet. Der Grund: Das Bistum Essen hat all seine 42 Pfarreien aufgefordert, den PEP zu organisieren, in dem die „pastorale“ und die „wirtschaftliche“ Zukunft der Pfarrei bis zum Jahr 2030 in den Blick genommen wird. Danach sind notwendige Veränderungen umzusetzen. Dass damit, um Geld einzusparen, Schließungen oder Umnutzungen von aktiven Kirchen einhergehen, ist den Gemeindemitgliedern auf einer öffentlichen Versammlung in der Propsteikirche im November 2017 erläutert worden.
Mit dem Einverständnis von Bischof Franz-Josef Overbeck bleiben die Propsteikirche St. Gertrud und die Kirche St. Maria Magdalena in Höntrop als aktive Kirchen bestehen. Im Falle St. Marien Magdalena ist ein Abriss des alten, sanierungsbedürftigen Gotteshauses nicht ausgeschlossen. Eine neue Kirche würde aber an gleicher Stelle errichtet.
Lösung für Nachnutzung finden
Der Etat der Großpfarrei St. Gertrud muss zunächst bis 2025 um etwa 30 Prozent, in einem zweiten Schritt – bis ca. 2030 – um 50 Prozent reduziert werden. Die Rücklagen betrugen 2017 rund 1,4 Millionen Euro. Durch die Preisanstiege auf rund 1,4 bis 1,5 Millionen Euro in den nächsten Jahren wären die Rücklagen bis etwa 2026 aufgebraucht, die somit Pfarrei pleite.
An Schlüsselzuweisungen erhält die Pfarrei jährlich 464 000 Euro vom Bistum. Andreas Feldmüller vom Arbeitskreis: „Wir hoffen, dass wir gute Lösungen finden, was die Nachnutzung betrifft. Die Kirchen sollen im Dorf bleiben, sie sind auch stadtbildprägend.“ Um die Gemeindearbeit fortzuführen, soll zusätzliches Personal eingestellt werden: Ehrenamtskoordination und Jugendarbeit (je halbe Stelle) sowie Kommunikation (0,15-Stelle). Die bisherigen Angestellten behalten ihre Stellen.
Förderverein
Bis spätestens 2030 als sogenannte aktive Kirchen aufgegeben werden sollen Herz Mariä in Günnigfeld, St. Joseph in Heide und schon bis 2025 St. Marien in Höntrop. St. Theresia in Eppendorf ist das Gemeindeheim, das mit dem Kindergarten eine bauliche Einheit bildet, seit Jahren in der Trägerschaft eines Fördervereins. Damit bleibt der Gemeinde an diesem Standort ein Treffpunkt erhalten. Hier ist auf Dauer eine finanzielle Beteiligung der Pfarrei notwendig, um weiterhin in Eppendorf präsent zu sein. Gleiches gilt für St. Nikolaus in Westenfeld. In der Kirche finden längst keine Gottesdienste mehr statt, aber das Gemeindeleben funktioniert. Der Erhalt der Kirche St. Johannes wird über 2025/2030 hinaus nicht finanziert. Hier wird überlegt, ob Räume für die Gemeinde in den Kirchenraum integriert werden können.
Als Gottesdienstorte bestehen und erhalten bleiben das Kolumbarium St. Pius an der Parkstraße und die Kapellen im Marien-Hospital und im Altenheim St. Elisabeth von Thüringen.
Andreas Feldmüller „Wir sind froh, dass der Bischof so zugestimmt hat, wie wir es uns vorgestellt und vorgeschlagen haben. Wir wissen aber auch, dass noch viel Diskussionsbedarf bei der Umsetzung in den einzelnen Gemeinden besteht.“