Wattenscheid. Längst sollte Bereich vor Kita Günnigfelder Straße als 30er-Zone ausgeschildert sein. Verkehrsinsel fast fertig. Lärmschutz greift bedingt.
Noch nicht ganz fertiggestellt, aber angelegt und bereits verkehrstauglich ist jetzt die Fußgängerinsel auf der Günnigfelder Straße in Höhe des „Outlaw“-Kindergartens. Aber: Hier darf noch immer Tempo 50 gefahren werden, obwohl der Bereich längst auch als 30er-Zone ausgewiesen sein sollte – so wie der lange Rest der Straße. So war es bereits im März dieses Jahres von der Stadt gesagt worden.
Diese Fußgängerinsel ist nun verwirklicht worden
Dazu UWG-Bezirksvertreter Heinz-Werner Linke: „Bereits im Mai dieses Jahres hat die UWG beanstandet, dass an der Günnigfelder Straße, Höhe Kindertagesstätte, noch immer Verkehrsschilder mit der Tempo Begrenzung 50 km/h wirksam angebracht sind, obwohl an dieser Straße alle weiteren Abschnitte zwischen den Einmündungen nur 30 km/h erlauben.“ Und weiter: „Die UWG hatte die Verwaltung befragt, warum nicht im Bereich der Kita eine Querungshilfe über diese stark befahrene Straße eingerichtet wird. Diese Fußgängerinsel ist nun verwirklicht worden, zum Wohle der Kinder und Kitabesucher.“
Lärmschutz
Anwohnerin Barbara Wagner: „Ein großer Teil der Günnigfelder Straße ist seit ca. einem dreiviertel Jahr Tempo-30-Zone. Die Begründung ist Lärmschutz.“ Und: „Die Begründung Lärmschutz ist richtig, mein Schlafzimmer liegt zur Günnigfelder Straße. Man kann sich nicht vorstellen, wie laut es ist, wenn zwischen 5 und 7 Uhr morgens und ab 22 Uhr abends Busse oder Lkw mit Containern über unsere Straße donnern. Nach 22 Uhr brettern dann Autos deutlich schneller als 50 km/h über die Günnigfelder.“ Sie erinnert sich, dass „uns beim Bau der Umgehungsstraße versichert worden ist, dass es leiser wird“. Sie habe zwar über Tag ab und an den Eindruck, „dass sich einige Autofahrer an Tempo 30 halten, doch wird dafür abends manchmal umso schneller gefahren“.
Maßnahme im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Zwischen dem Kreisverkehr und der Kirchstraße erfolgte im März 2017 eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. „Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Lärmaktionsplanung festgelegt“, so die UWG. Damals habe aber die Verwaltung in ihrer Mitteilung dazu nicht erwähnt, ob etwa Geschwindigkeitskontrollen auf der Günnigfelder Straße durchgeführt werden.
30er Zone ausdehnen
Schon im Frühjahr dieses Jahres fragte die WAZ bei der Stadt an, wie es um die Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf den Bereich am Outlaw-Kindergarten, Haus Nummer 28 a stehe. „Die Tempo-30-Zone wird ausgedehnt und auf der Straße vor der Kita eine Fußgängerinsel angelegt“, so Pressesprecherin Tanja Wißing damals. Die Fußgängerinsel ist inzwischen realisiert worden. Aber das Tempo 50-Schild stand gestern noch ca. 100 Meter vor der Kindertagesstätte.
Niederflur-Haltestelle Ulrichstraße
Inzwischen fertiggestellt ist die niederflurgerechte Haltestelle „Ulrichstraße“ auf der Günnigfelder Straße – im Bereich der Häuser 63/65/65. Die Haltestelle ist in den Straßenraum gezogen worden, somit bleibt der Gehweg quasi unverändert. Aufgrund der schwierigen Höhensituation ist die Haltestelle nach hinten hin mit Stützwinken abgefangen worden. Die Kosten für den niederflurgerechten Ausbau und die Haltestellenausstattung wurden mit ca. 33 000 Euro beziffert.