wattenscheid. . Ein Parkhaus könnte dazu beitragen, die massiven Stellplatz-Probleme am S-Bahnhof Höntrop zu mindern.

Extrem angespannt ist die Parkplatz-Situation in Höntrop im Bereich S-Bahnhof, Ärztehaus In der Hönnebecke und umliegender Straßen – und das schon seit langer Zeit. Stellplätze sind dort Mangelware, darüber beklagen sich Bahnnutzer, die ihr Auto parken wollen, Anwohner sowie Kunden und Mitarbeiter der umliegenden Geschäfte.

Und die Lage wird sich verschärfen, wenn im Zuge des Vorhabens „Rhein-Ruhr-Express“ (RRX) und der damit verbundenen Taktumstellung der S-Bahnen sowie der Verlegung der Linien RE 16 und RB 40 vom WAT-Bahnhof nach Höntrop noch mehr Verkehr auf Höntrop zurollt. Mehr Parkraum ist also dringend nötig, um ein Parkplatz-Chaos zu verhindern. Und deshalb gibt es Überlegungen zur Erweiterung des Park&Ride-Parkplatzes. Das Thema ließ die Stadt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bochum, Institut für Mobilität und Verkehrssysteme, als Bachelorarbeit untersuchen.

Untersuchungsergebnisse liegen vor

Die Ergebnisse der Arbeit liegen der Verwaltung nun vor. Da der vorhandene Parkdruck mit der RRX-Verlagerung zukünftig weiter zunehmen wird, hat die Verwaltung geprüft, welche Varianten es für eine Erweiterung des Stellplatzangebotes gibt – mit dem Ergebnis, dass die zukünftigen Planungen sich auf eine Aufstockung des bisherigen Parkplatzes in Form einer Parkpalette konzentrieren werden.

Kosten prüfen

Eine Erweiterung des Parkplatzes in Richtung Westen sei derzeit nicht möglich. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt soll diese Fläche weiterhin als Jugendplatz zur Verfügung stehen, denn sie werde gut angenommen und stelle einen wichtigen Treffpunkt in dem Ortsteil dar. Die Grünfläche nördlich des Ärztehauses komme als weitere Stellplatzanlage insbesondere aus verkehrlicher Sicht nicht in Frage.

Aktuell prüft die Verwaltung, wie viele Stellplätze durch die Aufstockung des bestehenden P&R-Parkplatzes durch ein Parkhaus geschaffen werden können und wie teuer dies wäre. Zudem wird geprüft, inwiefern eine geplante Aufstockung förderfähig ist.