Wattenscheid. . Hier können Tiere frei laufen, wenn der Halter aufpasst. Hinterlassen von Kot kostet 35 Euro Verwarngeld. Leserin beklagt zu wenige Mülleimer.

Der erste Hundewald Nordrhein-Westfalens soll in Lünen entstehen. Dort gibt es nur wenige Orte, an den Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei laufen lassen dürfen. Theoretisch geht das im Wald. Denn in NRW gilt zwar grundsätzlich eine Anleinpflicht im Wald. Allerdings nicht auf Waldwegen, wenn Herrchen oder Frauchen sicherstellen, dass der Hund nicht im Unterholz verschwindet.

In Bochum können Hunde auf städtischen, frei zugänglichen Hundewiesen, über das Stadtgebiet verteilt, toben. In Wattenscheid kann die Grünanlage Kruppwald im Bereich Blücher-straße genutzt werden. „Und jetzt ist auch die Hundewiese in der Grünverbindung Goldhamme nahe der Wattenscheider Straße fertig,“ so Katrin Müller, Pressestelle der Stadt Bochum.

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„Zum Hund muss jederzeit Ruf- und Blickkontakt bestehen und er muss sicher abrufbar sein,“ heißt es auf der Info-Seite der Stadt Bochum (www.bochum.de). Aber: „Gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“ laut Landeshundegesetz dürfen auf Hundewiesen und in Landschaftsschutzgebieten nur dann frei laufen, wenn sie eine Genehmigung haben.

Beim Bürgertelefon des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 0234/910-40 00 können sich Bürger melden, wenn sie Hinweise zu Störungen wie etwa unangeleinte Hunden in Grünanlagen geben wollen. Björn Sperber, Ordnungsamt: „Das Hinterlassen von Hundekot kostet ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro.“

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WAZ-Leserin Ingrid Telschow-Böcker berichtet: „In der Schweiz gibt es auf allen Straßen und sogar im Wald alle 200 bis 250 Meter Hundekottütenspender, die immer gut gefüllt sind. Zudem stehen im Abstand von 150 bis 200 Metern Mülleimer, in denen man diese entsorgen kann. Deshalb sind dort alle Straßen so sauber.“ Und: „Bei meiner Hunderunde in Wattenscheid bin ich im Zickzack um Hundehaufen gelaufen.“

Denn, im Bereich Bahnhofstraße, Bußmannsweg wuchere das Grün. Also: Kein Platz für Hunde-Geschäfte. Und die Mülleimer in diesem Bereich seien seit dem Sturm „Ela“ zerstört und nicht ersetzt worden. „Mir wurde von der Stadt vor circa zehn Wochen versprochen, endlich die Müllbehälter zu ersetzen.“

Leinenpflicht in den öffentlichen Anlagen

In Bochum gilt Leinenpflicht in U-Bahnanlagen einschließlich Zu- und Abgängen, Fußgängerzonen sowie Straßen und Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden, Schulen, Kindergärten und sowie in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen und Naturschutzgebieten.

Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Ohne Leine laufen dürfen Hunde in der Gesamtstadt, sofern sie keine Menschen und Sachen gefährden und keine Tiere aufscheuchen, auf den befestigten und gekennzeichneten Wegen in Landschaftsschutzgebieten. Dazu zählen auch die Wälder, die keine Naturschutzgebiete sind.

Vier Tonnen Kot täglich

Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind, so heißt es auf der Info-Seite der Stadt Bochum, sollen verstärkt in Naturschutzgebieten unterwegs sein, um Verstöße zu ahnden. Mit dem Bezahlen der Steuer, die in den Gesamthaushalt einfließt, gebe kein Hundehalter die Verantwortung für die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners ab: Etwa vier Tonnen Kot hinterlassen Bochumer Hunde täglich, die Hundesteuer würde die Kosten der Entsorgung bei weitem nicht decken.

Es gibt aber auch generell „hundefreie Zonen“. Dazu gehören insbesondere Spiel- und Bolzplätze, Spiel- und Liegewiesen, Frei- und Schwimmbäder, Pausen-, Schul- und Friedhöfe.