Nicht erst seit der Planung zur Errichtung eines Autohofes an der Hansastraße sind bestehende Lärmpegelüberschreitungen ein Thema in den Ortsteilen Heide, Ost und Goldhamme. Bürger kritisieren, dass sich nach Errichtung des Westkreuzes die Lärmbelastung durch die A 40 erhöht habe. Zudem hätten Schallreflexionen benachbarter Industriebetriebe zugenommen.
Nicht erst seit der Planung zur Errichtung eines Autohofes an der Hansastraße sind bestehende Lärmpegelüberschreitungen ein Thema in den Ortsteilen Heide, Ost und Goldhamme. Bürger kritisieren, dass sich nach Errichtung des Westkreuzes die Lärmbelastung durch die A 40 erhöht habe. Zudem hätten Schallreflexionen benachbarter Industriebetriebe zugenommen.
Seit 18. April führte dazu die Bezirksregierung Arnsberg eine Lärmpegelmessung durch, die am vergangenen Freitag beendet wurde. Ziel war es, die durch Anwohner vorgetragenen Lärmbelästigungen von Industriebetrieben objektiv zu überprüfen. Die Durchführung einer qualifizierten Lärmmessung soll Aufschluss darüber geben, ob vorgegebene Zulässigkeitsgrenzen zum Schutz der Anwohner eingehalten oder überschritten werden.
Mit Hilfe der eingesetzten Präzisionsschallpegelmessgeräte können sowohl personenbesetzte Messungen als auch Langzeitmessungen nach den Erfordernissen des Einzelfalles durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage kann das Fachdezernat der Regierungspräsidentin dann erforderliche Maßnahmen veranlassen bzw. entsprechende Anordnungen treffen.
„Das umfangreiche Datenmaterial wird nun ausgewertet und in einigen Wochen gerichtsfest vorliegen. Ob, und falls ja welche Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt werden müssen, kann erst nach Vorliegen sämtlicher Messdaten entscheiden werden“, erläutert Christian Latzer vom Mess- und Prüfdienst der Bezirksregierung, mit Sitz in der Außenstelle Dortmund.
Eigentlich ist bei Lärmproblemen durch bestehende Gewerbe- oder Industrieanlagen der erste Ansprechpartner die Umweltschutzbehörde der Stadt Bochum. Bei großen, immissionsrelevanten Industrieanlagen wie Stahlwerken, Chemieanlagen oder Kraftwerken ist jedoch die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Eine der Rechtsgrundlagen zum Lärmschutz der Bevölkerung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Darunter zählt der Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt aber auch Lärm, der von Industrie– und Gewerbeanlagen ausgeht.
Besonders lärmbelastet
Die Wattenscheider Stadtteile Heide und Ost und auch Goldhamme sind durch die Nähe zur A 40, den Hauptverkehrsadern Bochumer Straße, Wattenscheider Straße und Hansastraße und zu Industrieanlagen besonders lärmbelastet. Zudem liegen diese Stadtbereiche in der Einflugschneise des Düsseldorfer Flughafens.