Der Brunnen am August-Bebel-Platz ist eigentlich eine Augenweide, lädt zum Verweilen mitten in der Stadt ein. Nun ist er aber marode, erheblich sanierungsbedürftig. Die notwendigen Kosten bezifferte ein Gutachter kürzlich mit rund 35 000 Euro.
Der Brunnen am August-Bebel-Platz ist eigentlich eine Augenweide, lädt zum Verweilen mitten in der Stadt ein. Nun ist er aber marode, erheblich sanierungsbedürftig. Die notwendigen Kosten bezifferte ein Gutachter kürzlich mit rund 35 000 Euro.
In der Bezirksvertretung wurde angefragt, ob die Sanierung aus den Mitteln des Programms „Soziale Stadt“ finanziert werden könne. Der Reparaturumfang wird von der Verwaltung derzeit geprüft. Sofern eine Reparatur aus dem laufenden Etat möglich ist, „wird diese kurzfristig durchgeführt“, so das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. „Eine komplette Sanierung des Brunnens aus Städtebaufördermitteln ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.“ Aber: Der gesamte August-Bebel-Platz soll durch Städtebaufördermittel umgestaltet werden. Laut Verwaltung, „kann dann eventuell auch der Brunnen Gegenstand der Aufwertung sein. Das Verfahren zum August-Bebel-Platz wird im Sommer per Vorlage detailliert erläutert.“
Zustrom von Flüchtlingen
Durch den Zustrom von Flüchtlingen in 2015, unter ihnen vor allem viele schulpflichtige Kinder, ergab sich ein dringender Handlungsbedarf, weiteren Schulraum bereitzustellen. Den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist aufgrund landesrechtlicher Regelungen spätestens nach sechs Monaten ein verbindlicher Schulplatz anzubieten, teilte die Verwaltung mit. Auch der Rat der Stadt Bochum sieht, dass aufgrund der anhaltenden Zuwanderung die Schulen an der Grenze ihrer räumlichen Kapazitäten angelangt sind und hatte den Kauf von 25 Klassenraum-Modulen und die Anmietung von weiteren 25 in Container-Bauweise für zunächst fünf Jahre beschlossen. Ziel war es, so schnell wie möglich 50 Klassen nutzen zu können.Die Standortauswahl für das gesamte Stadtgebiet wurde in Zusammenarbeit der Schulaufsicht und des Schulverwaltungsamtes vorgenommen. Die Zentralen Dienste und alle sonstigen zuständigen Fachbereiche der Stadt arbeiten derzeit an der baulichen Umsetzung, hieß es in der Bezirksvertretung.
In Wattenscheid handelt es sich um Container, deren Einsatz zunächst nur für einige Jahre vorgesehen ist. Die Standorte haben sich bis dato, auch aufgrund der sich anders entwickelnden Schülerzahlen, verändert: So hat die Gertrudisschule im Sommer 2016 einen Klassenraum-Container erhalten, damit zum Schuljahr 2016/2017 eine weitere Eingangsklasse gebildet werden konnte. Die Grundschule Leithe bekommt nun nicht, wie ursprünglich geplant, nur einen, sondern zwei Klassenräume, die voraussichtlich zum Sommer 2017 genutzt werden können.
Die Liselotte Rauner-Schule erhält vier zusätzliche Räume, die auch ab Sommer dieses Jahres bereit stehen.
Brandschutz im Stadion
Der Außentreppenanlage, eine Brandschutzmaßnahme, und der Dachsanierung des Mehrzweckgebäudes Lohrheidestadion hat der Ausschuss für Sport und Freizeit zugestimmt. Jetzt ist die Verwaltung am Zug. Das Mehrzweckgebäude des Lohrheidestadions wurde in den 50er Jahren gebaut. „Bis heute wurden lediglich kleinere Reparaturen ausgeführt,“ räumt die Stadt ein. Die Sanitäreinrichtungen, Umkleideräume und die Dacheindeckung „ist noch Erstbestand“. Sanitär, Umkleiden und Dach sollen auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden.
Das Sicherheits- und Brandschutzkonzept sieht vor, dass für das Stadion eine zusätzliche Fluchttreppe im Außenbereich angebracht werden muss. Die Zentralen Dienste der Stadt haben nun einen Kostenvoranschlag erstellt. Gesamtsumme: 1,2 Millionen Euro. Die Ausführung der Maßnahme soll in fünf Bauabschnitten erfolgen. Zunächst soll im ersten und zweiten Bauabschnitt die Außentreppe angebracht werden und die Dachsanierung erfolgen. Die Kosten betragen rund 286 000 Euro. Im dritten bis fünften Bauabschnitt, diese sind für 2018 und 2019 angedacht, sind die Umbauarbeiten und Erneuerung der sanitären Anlagen im Keller-, Erd- und Obergeschoss dran.
Finanziert werden sollen die Arbeiten über den Sportetat bzw. die Sportpauschale. Und: „Sollte die Finanzierung nicht möglich sein, ist über die weitere Mittelbereitstellung zu beschließen.“