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Die Seitenstreifen des Zeppelindamms sind oftmals regelrecht zugeparkt mit Lkw und Werbeanhängern. Das stellt eine Gefahrenquelle dar für Radfahrer, die ausscheren müssen, und für Autofahrer, die aus den Nebenstraßen abbiegen wollen, aber nur schwer freien Blick auf die viel befahrene Straße haben. Das Problem tritt gehäuft vor allem in dem Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Zollstraße auf. Aber auch in anderen Bereichen des Zeppelindamms ist der Mehrzweckstreifen manchmal zugestellt. Beschwerden über diese Zustände gab es und wird es weiterhin geben – nur geändert hat sich bisher nichts.

„Parken auf dem Mehrzweckstreifen wird immer mehr zum wilden Parken – auf dem Zeppelindamm in der Höhe der Fußgängerbrücke,“ teilt eine WAZ-Leserin (Name der Redaktion bekannt) mit. Sie habe das am vergangenen Montagabend selbst erlebt. „Vor mir fuhr ein Rollerfahrer, der einem Ast auf der nassen Straße ausweichen musste. Er kam ins Rutschen und fuhr beinahe in eine große, querstehende Werbewand. Die Anhängerkupplung an der Werbewand war in der Dunkelheit nicht zu sehen.“ Und weiter: „Gut, dass die Autos durch mein starkes Abbremsen richtig reagiert haben und nicht ineinander gefahren sind.“

Sie wohne in Höntrop und haben festgestellt, dass es ab Freitagnachmittags „immer besonders schlimm ist, denn dann werden dort jede Menge Lkw abgestellt.“ Die Fahrer, so will sie beobachtet haben, „werden dann mit einer Fahrgemeinschaft nach Hause gebracht.“

Auch zwischen den abgestellten Fahrzeugen sei es in der Dunkelheit gefährlich, wenn Radfahrer oder Fußgänger sich dort slalommäßig fortbewegen.

Obwohl die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass in Fahrtrichtung geparkt werden soll, stellen viele Eigentümer ihre Werbeanhänger quer zur Fahrtrichtung am rechten Seitenstreifen ab – damit die Werbung für den fließenden Verkehr besser sichtbar ist. Vor allem dieses Parken bringt erhebliche Gefahren mit sich.

„Parken auf dem Mehrzweckstreifen ist nur dann zulässig, wenn die Fahrzeuge angemeldet sind und keine Gefahr besteht,“ so sagt es Bernd Löchter, Sprecher von Straßen.NRW. Auf die WAZ-Nachfrage schickte Straßen.NRW direkt Mitte der Woche eine Streckenkontrolle zum Zeppelindamm. Löchter anschließend: „Es stehen zwar Fahrzeuge dort, sind aber angemeldet, heißt, sie tragen ein Kennzeichen.“ Es sei nicht verboten, dort Fahrzeuge abzustellen. „Sie dürfen natürlich nicht kreuz und quer stehen“, so Löchter. Auch Werbeanhänger dürfen auf dem Seitenstreifen abgestellt werden, „aber ebenfalls ordnungsgemäß, was bedeutet, dass die Anhängerkupplung nicht in die Straße ragt.“

Die Werbeanhänger dürfen dort stehen, „aber nicht für lange Zeit, ein paar Wochen etwa“, so Löchter. Straßen.NRW führe auf allen ihren Straßen, wie auch auf dem Zeppelindamm, ein bis zwei Mal pro Woche Streckenkontrollen durch. Hier werde inspiziert, ob Fahrzeuge verkehrsgefährdend abgestellt, ob die Schutzleitplanken in Ordnung oder die Schilder nicht vollkommen verschmutzt, sondern lesbar sind. Doch wisse Löchter um das Problem mit den sogenannten „Mehrzweckstreifen“. Eben weil sie außerhalb der Innenstädte liegen und zum Abstellen von Fahrzeugen einladen.

Löchter: „Wenn wir Fahrzeuge sehen, die widerrechtlich oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, lassen wir sofort abschleppen.“