Wattenscheid..
Jahrelang verfiel das mehr als einhundert Jahre alte Haus an der Voedestraße 8-10 in der Wattenscheider Innenstadt, bis kürzlich ein Käufer das Gebäude erwarb. Er leitete Sanierungsarbeiten ein, dazu wurde ein Baugerüst aufgebaut. Doch neuerdings tut sich auf der Baustelle nichts mehr. Baustopp. Das Problem: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz – und die Meinungen zwischen Unterer Denkmalbehörde und dem Eigentümer, wie die Sanierungsarbeiten zu erfolgen haben, gehen weit auseinander.
„Die Denkmalbehörde der Stadt Bochum legt uns mit ihren Auflagen Steine in den Weg. Das ist schon eine sehr kleinliche Auslegung“, beklagt sich Richard Hatting, der die Interessen der Eigentümerseite (Zwei G GmbH) vertritt. „Da wird wirklich jedes Detail festgelegt, auch wenn es eigentlich keinen Sinn macht – was unterm Strich nicht immer umsetzbar und oftmals viel zu teuer ist. Zum Beispiel geht es da auch um Details wie den alten Holzrahmen des Ladenfensters. Sinnvolle Veränderungen vorzunehmen, auch unter Kostengesichtspunkten, ist so schwer möglich.“
Über einhundert Jahre alt
Seiner Meinung nach „ist eigentlich nur die Fassade denkmalschutzwürdig. Aber die Denkmalschutzbehörde pocht darauf, dass es hier um das ganze Haus gehe.“ Neues Material wie z.B. die Fenster seien schon bestellt worden und liegen zum Einbau bereit; „doch jetzt können wir auf der Baustelle erstmal nichts tun. Ein teurer Stillstand.“
Das viergeschossige Wohnhaus (Baujahr 1912) mit dem integrierten kleinen Ladenlokal im Erdgeschoss hat eine Wohnfläche von rund 1100 Quadratmetern; schräg gegenüber lag einst die mittlerweile abgerissene Richard-Wagner-Schule. Rund 350 000 Euro habe der Hauskauf laut Richard Hatting gekostet.
Seit 1989 ist das Wohnhaus Voedestraße 8-10 („Mietshaus im Reformstil“) in die Denkmalliste der Stadt Bochum eingetragen. „Der Bauherr hatte ohne vorherige Genehmigung Veränderungen an dem denkmalgeschützten Gebäude vorgenommen. Deshalb haben wir erstmal einen Baustopp verfügt“, erklärt Thomas Sprenger, Pressesprecher der Stadt Bochum. „Jetzt suchen wir gemeinsam mit ihm eine Lösung. Ich bin zuversichtlich, dass dies klappt.“
Veränderungen an solchen Gebäuden sind nur nach Rücksprache mit der Denkmalbehörde möglich, die dies genehmigen muss. Holzfenster z.B. können nicht so ohne weiteres durch Kunststoff-Fenster ersetzt werden.