Herten. Acht Monate nach einer lebensgefährlichen Messerstecherei am Süder Markt in Herten fiel nun das Urteil: Ein 20-Jähriger aus Herten bekam ein Jahr Jugendhaft auf Bewährung plus 100 Sozialstunden. Ihren Anfang hatte die Bluttat mit einem Eintrag auf Facebook genommen.

Es begann mit einem Eintrag bei "Facebook" und gipfelte in eine verabredete Messerstecherei. Auch das niedergestochene und schwer verletzte Opfer (20) war extra von Essen nach Herten angereist - nur, um sich zu prügeln und zu bekämpfen. Glaubt man den Beteuerungen des Angeklagten, dann wurde der Essener (er selbst bestreitet das) sogar mit seinem eigenen Tatmesser in den Bauch gestochen.

"Ich", so der Hertener vor dem Jugendschöffengericht Recklinghausen, "hatte damals gar kein Messer dabei". Er will irgendwann im Gerangel ein Messer aufgehoben haben. Dass er dann damit zugestochen und so die Verletzungen (Bauchhöhlenstich, massiver Blutverlust) beim Opfer mit zu verantworten hat, gab der 20-Jährige zu.

Facebook-Eintrag "Heute wird dein Blut fließen"

Begonnen hatte alles mit einem Facebook-Eintrag. "Was ist für Dich bei Mädchen am wichtigsten?" So oder so ähnlich stand es im sozialen Netzwerk bei einem Kumpel des Herteners auf der Pinnwand. Nachdem er nach eigenen Angaben darauf nicht - wie fast alle - mit "Aussehen", sondern mit "Ehre und Stolz" geantwortet hatte, sah er sich schnell einem Hass-Dialog mit dem späteren Opfer ausgesetzt.

Die Jugendlichen beschimpften sich auf dem Handy und verabredeten sich zu einem Blitztreffen in Herten. Der Angeklagte schrieb wörtlich: "Ich schwöre, ich bring dich um, ich stech dich ab. Heute wird dein Blut fließen."

Gegen 17.45 Uhr kam es am Süder Markt binnen Sekunden zur Bluttat. Der Angeklagte hatte drei, das spätere Opfer einen Begleiter dabei. Auch dieser Essener wurde durch Stiche verletzt.

Durch wen und woher das Tatmesser stammte? Beides ließ sich vor Gericht nicht aufklären. Das Urteil gegen den zuvor noch unbestraften Messerstecher lautet auf gefährliche Körperverletzung. Das sichtbar nach wie vor auf Rache sinnende Opfer will den Hertener aber noch auf 5000 Euro Schmerzensgeld verklagen.