Datteln. Sie versprach Hilfe und dachte doch nur ans eigene Vergnügen: Eine Handy-Verkäuferin (32) aus Datteln ist vom Amtsgericht in Recklinghausen zu einer Geldstrafe von 2 400 Euro verurteilt worden. Die Trickbetrügerin hatte eine 78-jährige Seniorin um fast 2 000 Euro erleichtert und der nächste Herzlos-Coup stand bereits bevor.

Das Opfer war gebrechlich, die Täterin eiskalt: Am 5. Dezember 2012 war die Handy-Verkäuferin gemeinsam mit der alten Dame aus Datteln extra zur Sparkasse nach Recklinghausen gefahren. Der Plan: Die 78-Jährige sollte am Schalter 3 300 Euro von ihrem Girokonto abheben und ihr anschließend übergeben. Nur so könne sie angeblich helfen und den inzwischen unerwünschten Mobilfunkvertrag der alten Dame beim Anbieter auflösen.

Fakt ist: Es war nur ein gemeiner Trick, die Betrügerin hatte es einzig auf schnelles Geld abgesehen. Die Rettung der Seniorin war eine Sparkassen-Angestellte: Der Mitarbeiterin kam die üppige Bar-Abhebung der Rentnerin (und vor allem der erfragte Grund) merkwürdig vor. Sie informierte den Filialleiter und dieser prompt die Polizei. Zu einer Auszahlung des Geldes kam es nicht.

Wie sich später herausstellte, war es der Angeklagten knapp zwei Monate zuvor tatsächlich einmal gelungen, der 78-Jährigen auf ähnliche Weise Bargeld abzuluchsen. 1 800 Euro wechselten vom Portemonnaie der Seniorin in die Hand der Trickbetrügerin, die laut Anklage auch in diesem Fall versprochen hatte, mit diesem Bargeld Unstimmigkeiten beim Mobilfunkbetreiber zu regeln.

Die alte Dame hatte in dem örtlichen Handyladen der Angeklagten offenbar mehrere Mobilfunk-Verträge abgeschlossen. Mit der Zeit häuften sich Probleme, die Seniorin wendete sich vertrauensvoll an die Verkäuferin. Und diese wiederum witterte eine Möglichkeit zur Abzocke.

In der Anklage war ursprünglich sogar noch von einem weiteren Betrugsfall die Rede, weil das mutmaßliche Opfer - ein nierenkranker Nachbar - jedoch inzwischen verstorben ist, wurde das Verfahren eingestellt. Laut Anklage sollte sich die Handy-Verkäuferin auf Kosten des Nachbarn eine sündhaft teure Luxusuhr bestellt haben. Im Prozess rang sich die Dattelnerin erst spät ein Geständnis ab und kam mit einer Geldstrafe (80 Tagessätze) davon. Das Urteil lautet auf Betrug.