Marl. Ab wann gilt ein Auto als Gebrauchtwagen? Der Marler Stefan Antenbrink hätte sich wahrscheinlich nie träumen lassen, dass ihn diese Frage einmal viel Zeit, viele Nerven und möglicherweise auch viel Geld kosten wird. Jetzt ist der Familienvater sogar vor das Landgericht Essen gezogen, um sein Autohaus zu verklagen.

Die Geschichte von Antenbrinks Autokauf ist eine Geschichte voller Pleiten und Pannen. Ende 2010 fuhr der Marler nach Dorsten zum Autohändler seines Vertrauens, und schon bald war man sich einig: Das Auto, das er soeben Probe gefahren hatte, sollte es sein: "Das war so, wie wir es wollten."

Rund anderthalb Jahre später musste Stefan Antenbrink sein Urteil jedoch revidieren. Als er zum ersten Mal mit seiner Kleinfamilie samt Wohnwagen-Anhänger in den Urlaub fahren wollte, bemerkte er, dass die vorhandene Kupplung mit einem Wohnwagen nicht zurechtkam. Zweimal wurde in der Folgezeit repariert, inzwischen steht aber wohl fest: Selbst der Komplett-Tausch des Getriebes würde das Problem nicht beheben. Antenbrink war sauer. Und es sollte noch schlimmer kommen.

Gutachter hat noch das Wort

Denn als er dem Dorstener Autohaus mitteilte, angesichts der vorhandenen Mängel würde er den Kauf gerne rückgängig machen, teilte man ihm Überraschendes mit. Obwohl das Fahrzeug bei Antenbrinks erster Probefahrt gerade mal zehn Kilometer auf dem Zähler gehabt hatte und es außer dem Marler nie ein anderer Kunde gefahren hatte, so sei es doch ein Vorführwagen gewesen. Und diese seien - auch wenn sie erst vor fünf Tagen aus dem Werk geliefert wurden - Gebrauchtwagen. Mit der Konsequenz, dass die Gewährleistungsfrist nicht, wie bei Neuen zwei, sondern nur noch ein Jahr betrage. Antenbrink habe den Mangel also zu spät angezeigt.

Pech gehabt? Wohl nicht. Richter Björn Schilling signalisierte, dass Stefan Antenbrink gute Chancen hat, den Prozess zu gewinnen und den Kaufpreis von über 35.000 Euro zurück zu bekommen. "Für mich stellt es sich so dar, dass hier ein Neufahrzeug verkauft wurde", so der Richter.

Vor einem Urteil hat aber erst noch ein Gutachter das Wort, der den Mangel an der Kupplung untersuchen soll.