Marl. 3000 Euro Schmerzensgeld will ein 17-Jähriger vor dem Amtsgericht von der Eigentümer-Firma eines Spielplatzes erstreiten: Weil ein Schaukel-Gestell brach, brach er sich den Knöchel. Die Firma schreibt dem Schüler die Schuld zu - er und sein Freund hätten auf der Schaukel “herumgetobt“.

Muss ein Schüler seinen Traum von einer Fußballerkarriere nach einem Spielplatz-Unfall aufgeben? Diese Frage beschäftigt seit Montag auch das Amtsgericht Marl. Dort streitet sich der Schüler mit Spielplatz-Eigentümerin Griffin Rhein Ruhr, Tochter einer dänischen Investment-Gesellschaft, über die Haftungsfrage.

Der Schüler ist 17 Jahre alt, spielt leidenschaftlich gern Fußball. Als Mittelfeldspieler kickt er in der A-Jugend des FC Marl. Vor sieben Jahren freute er sich mit den E-Junioren über den Triumph bei der Stadtmeisterschaft. Ob er auch als Profi Tore schießen wird, ist ungewiss: Seit dem Unfall am 19. Mai letzten Jahres plagen ihn Schmerzen im linken Fuß.

Damals war der Schüler zu Besuch bei einem Freund in der Bitterfelder Straße. Auf dem Spielplatz hinter dem Wohnhaus setzten die Jungs sich auf eine Schaukel und unterhielten sich. Der Freund wippte etwas hin und her, der Kläger tippte auf seinem Handy - als er plötzlich ein Knacken hörte. Das Schaukel-Gestell brach durch, er landete auf seinem linken Fuß. "Ich hab geschrien, weil ich sofort Schmerzen hatte", erzählt der Schüler.

Vier Tage lang blieb er im Krankenhaus. Die Ärzte stellten einen Innenknöchelbruch fest, setzten Schrauben ein. Zwar ist die Wunde verheilt, doch seither spielt der Junge nur noch unter Beschwerden Fußball: "Ich kann den linken Fuß nicht belasten, spüre ständig einen Druck im Gelenk."

Wie intensiv waren die Kontrollen?

Sein Anwalt Dieter Lange fordert ein Schmerzensgeld von 3000 Euro, die Griffin Rhein Ruhr lehnt die Zahlung ab. Im Amtsgericht kam keine gütliche Einigung zustande. Einem Schmerzensgeld von 2500 Euro, das Richterin Britta Jungclaus vorschlug, wollten beide Parteien nicht zustimmen.

Dieter Lange will die MRT-Untersuchung abwarten, zu der der Arzt des Schülers rät. Eigentümerin Griffin und ihre Hausverwalterin Treureal bestreiten, dass die Schaukel "sachgemäß benutzt" wurde. Die beiden Jugendlichen hätten herumgetobt. Deswegen sei das Gestell zusammengebrochen, argumentieren sie und ihr Anwalt Heinz-Dieter Berkenbusch. Doch der Kläger sagt, dass er gar nicht geschaukelt hat; sein Freund habe sich nur ein bis zwei Meter hin- und herbewegt, so dass eine Unterhaltung möglich war.

Die Treureal versichert, dass ein Kontrolleur die Standfestigkeit der Schaukel einmal wöchentlich prüft. Dieter Lange will wissen, wie intensiv diese Kontrollen sind. Auf Fotos wirke das Holz der Schaukel morsch und feucht. Nach den Sommerferien wird das Verfahren mit der Beweisaufnahme fortgesetzt.