Recklinghausen. .

Als eine von bundesweit 100 Städten und Kreisen beteiligt sich die Stadt Recklinghausen an einer Elternbefragung zum U-3-Betreuungsbedarf. Ziel der Befragung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ist es, den Bedarf an Kindertagesplätzen und in der Tagespflege für die kommenden Jahre besser einschätzen zu können. Zwar werde die Kreisstadt mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen U-3-Platz zum 1. August 2013 über eine Betreuungsquote von gut 33 % verfügen, betont Sozialdezernent Georg Möllers. Gleichwohl „gehen wir davon aus, dass auch dies auf Dauer nicht reichen wird“.

Bis Anfang Mai erhalten deshalb alle Eltern der 2700 Recklinghäuser Kinder unter drei Jahren Post von der Stadt. In einem dem vierseitigen Fragebogen beiliegenden Anschreiben bittet Bürgermeister Wolfgang Pantförder die Eltern dabei um ihre Mithilfe. Insgesamt 25 Fragen sollen sie beantworten – zu ihren aktuellen und generellen Betreuungswünschen, zu ihrer persönlichen Lebenssituation, zu ihrem Bildungsstand. Anonymität, betont Jugendamtsleiter Volker Hülsmann, sei selbstverständlich; auch Kosten entstehen den Mitmachenden keine. Denn jedem Schreiben liegt auch ein Antwortumschlag bei, den Eltern nach Ausfüllen des Fragebogens unfrankiert, ohne Absender und Anschreiben an die Stadt zurückschicken sollen – bis spätestens zum 5. Juni.

Man hoffe auf eine Rücklaufquote von 40 %, so Hülsmann, „mehr wäre natürlich schön“. Zumal die Ergebnisse der Befragung der Stadt Recklinghausen eine „wichtige planerische Grundlage für den U-3-Betreuungsbedarf der nächsten Jahre liefern“ – in Ergänzung zu ihrem in Planung befindlichen „Kita-Navigator“. Bei diesem sollen Eltern ab diesem Herbst auf der Internetseite der Stadt ihre individuellen Betreuungswünsche anklicken können.

Mit den Ergebnissen der bundesweiten Elternbefragung, die die TU Dortmund und das Forschungsinstitut DJI auswerten, rechnet man bei der Stadt im Herbst. Experten, so Möllers, prognostizierten schon jetzt für die nächsten Jahre einen bundesweiten U-3-Betreuungsbedarf von 40 Prozent.