Datteln. .

In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr in den vergangenen Monaten nahm die Aufstellung des Bebauungsplanes 105a, Eon-Steinkohlekraftwerk Datteln IV, stets einen breiten Raum ein. Die von der Stadt beauftragten und von Eon bezahlten Gutachter und Experten gaben sich die Klinke förmlich in die Hand. Unterm Strich hieß es bisher unisono, dass gegen den Bau dieses Kraftwerks keine Bedenken bestehen würden.

Das sehen die Kraftwerksgegner – allen voran die Interessengemeinschaft Meistersiedlung – natürlich vollkommen anders. Sie pochen nicht nur auf Einhaltung des Abstandserlasses, sondern verweisen immer wieder auf die Gefahren für Mensch und Umwelt, die von diesem Großkraftwerk ausgehen können, sollte es zuende gebaut und ans Netz gehen können.

In der jüngsten Versammlung berichtete IG-Sprecher Rainer Köster von einem Gespräch, das er mit dem Leiter des Dattelner Planungsamtes, Karl-Heinz Marscheider, geführt hatte. Demzufolge sollen, wie es das Gesetz vorschreibt, die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt werden. „Allerdings“, so bemängelt Rainer Köster, „noch bevor sich das RVR-Parlament mit der Änderung des Regionalplanes beschäftigt hat.“ Davon sei schließlich abhängig, ob es zu einem Zielabweichungsverfahren kommt.

Meinungen gehen auseinander

Hier gehen die gutachterlichen Meinungen immerhin auseinander. Während der von der Stadt beauftragter Gutachter der festen Überzeugung ist, dass ein Zielabweichungsverfahren nicht eingeleitet werden muss, vertritt der von der Deutschen Umwelthilfe eingesetzte Experte eine vollkommen andere Meinung.

Warum die Stadtverwaltung mit der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen „auf die Tube drückt“, ist für die IG Meistersiedlung nicht nachvollziehbar, zumal selbst beim RVR nach Fragen offen seien, die geklärt werden müssten, ehe dem Ruhrparlament die umfangreichen Vorlagen zur Regionalplanänderung präsentiert werden könnten. Unter anderem sei noch nicht geklärt, wie das Abwasser vom Kraftwerk zur Lippe geleitet werden soll.

Rainer Köster: „In Datteln wird der zweite wieder einmal vor dem ersten Schritt getan.“ Er appelliert darum an die Ratsfraktionen, einer Auslegung der Bebauungsplanunterlagen erst dann zuzustimmen, bis die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Vor allen Dingen sollte die öffentliche Auslegung nicht während der Sommerferien erfolgen, „damit jeder die Chance hat, sich mit den umfangreichen Plänen zu beschäftigen.“