Essen/Marl. .

Der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann ist vom Landgericht Essen zur Rückzahlung von rund 900 Euro an seine Mandanten verurteilt. Er soll diesen Betrag zu Unrecht von einer Schmerzensgeldzahlung abgezogen und als eigene Gebühr verbucht haben.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das von Hermann in einem Rechtsstreit gegen eine Dortmunder Klinik vertreten wurde. Dort hatten die Ärzte bei der schwangeren Frau fälschlich diagnostiziert, dass der Embryo tot sei und deshalb zur Ausschabung geraten. Die Frau hatte dies nicht wahrhaben wollen, ging zu ihrer Frauenärztin und brachte im Oktober 2006 einen gesunden Sohn zur Welt. Wegen des seelischen Schadens durch die falsche Diagnose erhielt das Ehepaar nach jahrelangem Rechtsstreit von der Dortmunder Klinik 4000 Euro.

Als Geringverdiener hatte das Paar Prozesskostenhilfe bekommen, so dass Anwalt Hermann vom Staat bezahlt wurde. Als seine Mandanten das um weitere Gebühren reduzierte Schmerzensgeld erhielten, fühlten sie sich von ihm betrogen. Ihren Rechtsstandpunkt bestätigte jetzt das Essener Zivilgericht in zweiter Instanz.

Für Hermann, der als Anwalt forsch und mit viel publizistischer Begleitung in Boulevardmedien auftrat, ist der juristische Rollenwechsel noch nicht beendet. Denn die Staatsanwaltschaft Essen hat drei Anklagen gegen Hermann beim Amtsgericht Marl eingereicht. Termine stehen noch nicht fest. Werden die Anklagen zugelassen, wechselt der Rechtsanwalt für diese Verfahren in die Rolle des Angeklagten.

Geschädigte sind laut Staatsanwaltschaft jeweils Mandanten des Anwaltes, denen er zu hohe Gebühren abgerechnet haben soll. Insgesamt geht es um rund 16 000 Euro. Strafrechtlich wird Hermann sich wegen Betruges, Untreue oder Gebührenüberhebung verantworten müssen, falls es zu den Verfahren kommen wird. Im Januar hatte Hermann als Grund für die Vorwürfe das „hoch komplizierte Gebührenrecht der Anwälte“ genannt, das „für Laien kaum zu verstehen ist“.