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Es sind längst keine amerikanischen Verhältnisse. So viele Waffen wie in den USA sind hierzulande nicht im Umlauf. Aber allein die Zahl der registrierten Gewehre, Pistolen und Revolver ist nicht unerheblich. Etwa 41 000 sind im Bereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen (PPR; Kreis Recklinghausen plus Bottrop) bekannt. Sie gehören 9925 Besitzern. Bei etwa 740 000 Einwohnern im Bereich des PPR entspricht das 1,3 Prozent. Die meisten Waffenbesitzer im Kreis im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es in Haltern am See (1038/2,38 Prozent), die wenigsten in Gladbeck (961/1,28).

Die Zahl der Waffenbesitzer sagt noch nichts aus über die Waffen, die im Umlauf sind. Denn: „Ein Besitzer kann mehrere Besitzkarten haben, auf denen mehrere Waffen eingetragen sind“, sagt Polizei-Sprecher Michael Franz. Die Karten sollen dazu beitragen, dass das PPR als Waffenbehörde den Überblick behält. Besitzer, Vorbesitzer, Modell, Merkmale, Aufbewahrung, Verkäufe und mehr. Die Behörde will „die Bewegung jeder Waffe nachvollziehen können.“

Waffenrecht

Den „Kleinen Waffenschein“ darf jeder Volljährige erwerben, „sofern er nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist“, erklärt Polizei-Sprecher Michael Franz.

Informationen zum Waffenrecht, zu Gebühren und zu Formularen sind im Internet nachzulesen unter der Adresse www.polizei-nrw.de/recklinghausen

Tipp: Wer als Waffenbesitzer oder potenzieller Waffenbesitzer unsicher ist, was er zu tun und zu lassen hat, kann sich bei der Polizei informieren. Kontakt: 02361 5 50.

Durch die Einführung des bundesweiten Waffenregisters Anfang des Jahres sei es nun auch möglich, „Daten an anderen Orten, beispielsweise in München einzusehen. Das ging bislang nicht“, so Franz. Wie viele illegale Waffen darüber hinaus im Umlauf sind, sei nur schwer zu beurteilen. Aber: „In Deutschland ist es sehr schwierig, illegal Waffen zu besorgen.“

Ob alle Auflagen erfüllt werden, etwa ob die Waffen in den dafür vorgesehenen Schränken untergebracht sind, ob diese ordnungsgemäß verschlossen oder die Munition separat gelagert wird, das kontrolliere die Polizei. Eine eigene Dienststelle im Präsidium ist mit der Registrierung und Kontrolle befasst.

Schwer falle der Vergleich der Waffenbesitzerzahl mit den Vorjahren. Denn: „In der aktuellen Zahl sind auch die Besitzer des ,Kleinen Waffenscheins’ enthalten“, sagt Polizeisprecher Franz. Den habe es vor Jahren noch nicht gegeben. Besagter „Kleiner Waffenschein“ erlaube das „Führen“ einer erlaubnisfreien Schusswaffe (Gas- oder Schreckschusswaffe). Diese dürfen allerdings nur eingeschränkt genutzt werden, etwa zu Übungszwecken im Garten, sofern dadurch keine Personen gefährdet werden. Und: „Es herrscht die irrige Meinung, dass derartige Waffen beispielsweise auf Silvester- oder Hochzeitsfeiern abgefeuert werden dürfen – das ist aber verboten.“

Die größte Gruppe unter den Waffenbesitzern stellen die Jäger. Aber auch Angestellte von Sicherheitsunternehmen können unter strengen Auflagen eine solche Berechtigung erhalten, so Franz. Bei Schützenvereinen sei es vielfach üblich, dass sie ihre Waffen registrieren lassen und zentral lagern – ebenfalls mit Auflagen.