Haltern am See/Gelsenkirchen. . Ist das Gelände des Wetterschachts AV 9 ein sensibles artenreiches Refugium mit großem Naturreichtum oder wächst dort Nutzwald, der allenfalls noch von wirtschaftlichem Nutzen ist?
Ist das Gelände des Wetterschachts AV 9 ein sensibles artenreiches Refugium mit großem Naturreichtum oder wächst dort Nutzwald, der allenfalls noch von wirtschaftlichem Nutzen ist? In diesem Punkt widersprechen sich derzeit Naturschützer und (vermeintliche) Naturschützer.
Klären wird ihn das Regionalforstamt Ruhrgebiet im Landesbetrieb Wald und Holz. Die Behörde in Gelsenkirchen ist der zuständige Forstbetrieb, der untersucht, wie wertvoll der Wald ist und anschließend festsetzen, wie die Ausgleichsmaßnahmen nach dem Abholzen aussehen werden. Für einen Quadratmeter abgeholzter Wald wird in der Regel ein Quadratmeter neuer Wald aufgeforstet, sagt Reinhart Hassel, Leiter des Regionalforstamtes. „Werden weitere Funktionen des Waldes beeinträchtigt, ist er zum Beispiel wichtig für das Klima, kann weiterer Ausgleich gefordert werden.“
Hassel räumt ein, dass sich Waldaufforstungen in einem waldreichen Gebiet wie Haltern am See schwierig darstellen könnten. Unter Umständen könne nur bestehender Wald „ökologisch verbessert“ werden. Beispiel: Ein Kiefernwald wird mit einem Eichen-Mischwald durchsetzt. „Kampflos werden wir den Wald nicht aufgeben“, so Hassel.
Anhand von Datenbanken, unter anderm der LANUV Recklinghausen, wird das Landesforstamt zudem klären, ob in dem Gebiet Pflanzen und Tiere vorkommen, die auf der Roten Liste stehen.
Die erforderliche Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung obliegt aber letztlich der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises. Im Übrigen können sich Bürger melden, wenn sie in dem Waldgebiet seltene Pflanzen oder Tiere ausgemacht haben. Immerhin gibt es in Nordrhein-Westfalen 213 „planungsrelevante Tierarten“.