Marl.
Im Streit zwischen Marler Feuerwehrleuten und der Stadtverwaltung um die bislang ausgebliebene Vergütung ihrer in den Jahren 2002 bis 2006 geleisteten Mehrarbeit wird die Gangart schärfer. Während Bürgermeister Werner Arndt (SPD) noch bekanntgibt, es lägen keine Klagen vor, muss er sich in Wirklichkeit schon mit dem Anwalt auseinandersetzen, der mittlerweile drei Feuerwehrleute (einer davon befindet sich bereits im Ruhestand) vertritt. Seit Donnerstag liegt Arndt die „Eidesstattliche Versicherung“ vor, die er mehrfach von den Feuerwehrmännern „eingefordert“ hatte, nachdem entsprechende Schriftstücke über die tatsächliche Mehrarbeit im Rathaus unauffindbar waren.
Reinhold Effert (pensioniert) erklärt an Eides statt, er habe in der zweiten Jahreshälfte 2001 im Rathaus einem ihm bekannten Beamten die Anträge auf Überstunden-Ausgleich übergeben, unterschrieben von 43 Feuerwehrleuten. Eine Namensliste habe er sich damals auch erstellt. Der von Effert benannte Beamte im Rathaus, so Bürgermeister Werner Arndt, sei bereits befragt worden und habe sich nicht erinnern können.
Aber wo sind die Unterlagen? Der Recklinghäuser Anwalt Dr. Wolfgang Wesener vertritt nicht nur die Marler, sondern auch Beamte aus Waltrop und Herne (dort ist bereits eine Klage anhängig). Er wolle prüfen, so erklärte er jetzt gegenüber der WAZ, ob nicht sogar ein Fall von Urkundenunterdrückung vorliege. Der Jurist verweist darauf, dass es so einen ähnlichen Fall bereits in Marl gegeben habe (siehe Info-Kasten).
„Die Verdächtigung, die Stadt unterdrücke Urkunden, entbehrt jeder Grundlage und wird entschieden zurückgewiesen“, wehrt sich die Verwaltung dagegen mit Vehemenz gegen die aktuelle Vermutung des Anwaltes.
Arndt: „Juristisches Geplänkel“
Gleichwohl hatte Dr. Wolfgang Wesener der Stadt Marl eine Frist gesetzt, die Mehrarbeit der Feuerwehrleute zu vergüten. Diese sei inzwischen allerdings „abgelaufen“. Und nun?
Bürgermeister Werner Arndt wertet das Ganze als „juristisches Geplänkel“. Und schiebt nach: Es gebe kein en Grund, die Aufforderung so ernst zu nehmen, dass man sie bei einer Pressekonferenz zu diesem Thema überhaupt erwähnen müsste. Die nachgeschobene Erklärung von Stadt-Sprecher Rainer Kohl klingt moderater: „Die Stadtverwaltung darf aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte zu konkreten Einzelfällen oder zu betroffenen Personen machen und auch keine Fragen beantworten, aus deren Beantwortung Rückschlüsse in Hinblick auf einzelne Personen möglich werden.“
Der Anwalt der drei Feuerwehrleute, Dr. Wolfgang Wesener, kündigt schon einmal weitere Schritte an: „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie den Leuten die Bezahlung vorenthalten wird.“ Und einer Vereinbarung, wie sie in Herten geschlossen wurde, machte er gleich eine Absage: „Einen Kuhhandel werden wir nicht mitmachen.“