Marl./Essen. .
Der Angeklagte schüttelte den Kopf. Es änderte nichts daran, dass das Landgericht Essen den Marler Krankenpfleger am Montag wegen sexuellen Missbrauchs einer früheren Psychiatriepatientin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte.
Damit hatte die gewonnene Revision am Bundesgerichtshof (BGH) für den 39-Jährigen keinen weiteren Erfolg. Allerdings sah die VII. Strafkammer keinen Beweis für eine Vergewaltigung, von der das Opfer gesprochen hatte. Die in der Kindheit in der Familie missbrauchte 31-Jährige könnte möglicherweise früher und aktuell Erlebtes miteinander vermischt haben, begründete Richter Rudolf Fink im Urteil. Deshalb könne das Gericht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht auf ihre Aussage stützen. Dem Angeklagten, der die Vergewaltigung bestritten hatte, sei die Tat nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ nicht nachzuweisen. Fink: „Wir sagen nicht, dass die Frau gelogen hat. Wir sagen auch nicht, dass wir dem Angeklagten glauben. Seine Aussage ist nur nicht zu widerlegen.“
Vier Jahre liegt die Tat zurück. Die psychisch schwer gestörte Frau war in der Hertener Landesklinik wegen Suizidgefahr behandelt worden. Sie war zudem unfähig, Forderungen anderer Menschen abzuwehren, verfiel dann in eine Art Betäubung.
Privat aufgesucht
Das soll der Angeklagte nach ihrer Entlassung ausgenutzt haben. Er suchte sie privat auf, bedrängte sie sexuell. Er selbst räumt Zungenküsse ein. Außerdem habe er ihren Busen unter der Kleidung gestreichelt.
Im Februar 2011 hatte die VI. Strafkammer ihn wegen „sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen“ zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und vorher die Vergewaltigungsanklage eingestellt. Eine Aussagepsychologin hatte wegen drohender Suizidgefahr des Opfers von einer Aussage der Frau abgeraten.
Aus rechtlichen Gründen hatte der BGH das Urteil aufgehoben. Zur Neuauflage vor der VII. Kammer lebte das Vergewaltigungsverfahren wieder auf. Sieben Tage lang ging es um diesen Vorwurf. Weil das Urteil für den Angeklagten bei einer erfolgreichen Revision nicht höher ausfallen dürfe, signalisierte das Gericht am Montag aber, auf eine Verurteilung in diesem Punkt zu verzichten.
Milderes Urteil gewünscht
Staatsanwältin Maria Linten sah dies auch so, blieb im Antrag bei zweieinhalb Jahren Haft. Verteidiger Lars Brögeler wollte ein milderes Urteil. Da machte die Strafkammer nicht mit. Das Gericht gestand ihm zwar zu, dass die Taten selbst nicht so erheblich seien. Strafschärfend sei aber zu werten, dass der Krankenpfleger sein Wissen um die psychische Störung der Frau ausnutzte.