Datteln. . Oberverwaltungsgericht Münster: Verzicht auf Betriebsgenehmigung von Datteln I-III kann nicht widerrufen werden.
Die Betriebsgenehmigungen für die Eon-Altkraftwerke Datteln I-III erlöschen Ende 2012. Das gilt auch für das Kraftwerk Shamrock in Herne. Das entschied der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster mit den gestern zugestellten Urteilen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW gelangte nach Einholung eines Rechtsgutachtens zu der Auffassung, dass eine einmal erklärte Stilllegungserklärung nicht mehr widerrufen werden könne. Dies bestätigte der 8. Senat.
Der Senat hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Einzig eine Nichtzulassungsbeschwerde ist möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Und genau die will der Energieversorger Eon einreichen. „Der weitere Verlauf des gerichtlichen Verfahrens bleibt insofern bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten. Hiervon unbenommen bleiben wir mit den Behörden selbstverständlich auch weiterhin im Gespräch“, so von Eon.
Das Problem: In den Altkraftwerken in Datteln und Herne werden Fernwärme und Bahnstrom für die Region produziert. Dies sollte der Kraftwerksneubau Datteln IV übernehmen, der in dieser Form nicht genehmigt wurde.
Das hätte Eon bei Abgabe der Stilllegungserklärungen Ende 2006 bedenken müssen, argumentierte das Gericht, weil weder der Bebauungsplan noch eine Genehmigung für Datteln IV vorgelegen habe. Und so hätte Eon mit Klagen gegen das geplante Kraftwerk und damit verbundene Verzögerungen rechnen müssen. Das Unternehmen habe 2006 auf eigenes Risiko gehandelt. Um die Versorgung mit Fernwärme und Bahnstrom sicherzustellen, soll ein provisorischer Stromumrichter auf dem Gelände von Datteln IV errichtet, provisorisch Fernwärme vom Steag Kraftwerk Block IV bezogen werden.