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Gegen insgesamt 945 Bürger aus dem Kreis Recklinghausen hat es im Zusammenhang mit der Zensus-Befragung bislang die Androhung oder sogar die Festsetzung von Zwangsgeldern zwischen 300 und 500 € gegeben.

In der vierten Festsetzungsstufe – das heißt, der bereits zum vierten Mal erfolgten Mahnung, den Fragebogen auszufüllen – sind noch 16 Personen. Lediglich ein Bürger musste, so die zentrale Zensus-Stelle für den Kreis in Recklinghausen, bisher auch tatsächlich das Zwangsgeld entrichten. 91 Personen haben nach Androhung oder Festsetzung den Bogen ausgefüllt. Insgesamt waren 50 827 von 632 761 Einwohnern im Kreis bei der Volksbefragung um Informationen gebeten worden.

Derzeit laufen die Nacherhebungen der Immobilienstatistik an. 200 000 Besitzer in ganz NRW, davon 25 000 im Kreis Recklinghausen, haben ihre Bögen noch nicht an die Landesstatistikzentrale zurückgeschickt. Nun werden sich in den nächsten Wochen 120 bis 140 Erhebungsbeauftragte der Zensus-Stelle im Kreis aufmachen, um nachträglich Gebäude und Wohnung zu erfassen.

Das Ziel dieser Zählung, einer Gesamterhebung, ist laut Zensusstelle, „die flächendeckend vollzählige und aktuelle Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften sowie aller Wohnungen.“ An die Besitzer, die bislang nicht geantwortet haben, schickt it.NRW in den nächsten Heranziehungsbescheide mit der Androhung eines Zwangsgeldes.