Recklinghausen. .

Das Fest naht. Aber alles Warten auf den ersten Schnee in diesem Jahr und eine weiße Weihnacht hilft wohl nichts. Jedenfalls, wenn es nach dem Wetterbericht geht. Der 14-Tage-Trend verheißt für Recklinghausen einiges: Regenschauer, Sprühregen, Sonne, Bewölkung; aber noch keinen Schnee. Während die Kälte uns im Vorjahr schon im November fest im Griff hatte, auf dem Rathaus-Platz gar eine Eisbahn aufgebaut wurde und das städtische Salzlager beinahe schneller dahinschmolz als KSR-Chef Uwe Schilling gucken konnte, haben wir derzeit wieder unseren üblichen Winter. Den Grauen.

Dabei sind wir alle – oder zumindest die meisten – nach den beiden zurückliegenden schneereichen Jahren gewappnet. Die Stadt vor allem. Sie hat nicht nur die beiden Silos auf dem Gelände der Kommunalen Service Betriebe (KSR) mit insgesamt 400 Tonnen Salz und das Lager am Bruchweg mit sogar 600 Tonnen gefüllt. Vorsorglich bunkerte sie noch 1200 Tonnen Salz in einem Lager in Hochlarmark, dass sie gemeinsam mit den Städten Bochum und Herne angemietet hat. Für den Fall der Fälle, dass es so wie in den Jahren zuvor Lieferschwierigkeiten beim Salznachschub geben sollte. Reichen soll es für 16 Volleinsatztage; schließlich müssen 430 Straßenkilometer gestreut werden, 150 gehören dabei zur Dringlichkeitsstufe 1. Für weitere 20 Tage würde die Reserve reichen.

Für 16 Volleinsatztage

Und auch beim Schneeräumen wurde vorgesorgt. Weil es an Gerät und Personal mangelt, hat die Stadt einen Vertrag mit Landwirt Gregor Jörgens geschlossen. Der würde täglich mit maximal fünf großen, mit Schilden ausgerüsteten Schleppern die Straßen räumen, sollten mehr als zwei Zentimeter Schnee liegen.

Vorbereiten, so heißt es bei der Stadt, müssten sich aber auch die Bürger. Denn diese sind „zur Winterwartung auf öffentlichen Gehwegen verpflichtet“. Dazu gehöre, den Schnee wegzuräumen und gegen Eis „mit abstumpfenden Mitteln vorzugehen“. Zu beachten sei außerdem:
– Hauseigentümer oder verpflichtete Mieter müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m räumen und streuen;
– an Haltestellen müssen die Gehwege so freigehalten werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist;
– gestreut und geräumt werden muss vor und, falls nötig, während der Hauptverkehrszeit. Diese geht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr;
– bei Verstößen gegen die Regelungen können unter Umständen Geldbußen festgesetzt werden;
– bei Bedarf können Bürger Streumaterial aus den über das Stadtgebiet verteilten Boxen entnehmen, solange der Vorrat reicht.

Fünf Fälle vor Gericht

Viel Ärger bekam die Stadt im vergangenen Winter, weil sie der Schneemassen nicht Herr werden konnte und viele Bürger erlittene Schäden gegen ihre Kommune geltend machten. Auch vor Gericht.

Nach Auskunft der Stadt wurden seit dem 1. Dezember 2010 bis heute 22 Schadensanzeigen wegen Stürzen bei Glatteis mit dem Antrag auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld eingereicht. In elf Fällen seien die Anzeigen abgelehnt worden. In vier Fällen laufen vor dem Landgericht Bochum noch Klageverfahren gegen die Stadt. Während acht Fälle hinfällig wurden, weil eine Anlieger-Streupflicht des Grundstückseigentümers bestand, wurde in drei Fällen der jeweilige Schaden reguliert.

Abgelehnt wurden darüber hinaus sechs Schadensanzeigen wegen Beschädigungen von Pkw, „weil eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Stadt Recklinghausen nicht festgestellt werden konnte“, wie es in einer Erklärung der Stadt heißt. Darüber hinaus gab es vier sonstige Anzeigen wegen Sachschäden, unter anderen an einem Kinderwagen. Drei Fälle wurden abgelehnt; in einem Fall wurde daraufhin Klage gegen die Stadt vor dem Landgericht Bochum eingereicht. Dieses Klageverfahren läuft noch. In einem weiteren Fall, so die Auskunft der Stadt, wurde der Schaden reguliert.