Marl/Herne.

Schon 2010 stand der junge Schwimmmeister in Diensten des Vereins Freibad Hüls e.V. Und schon im letzten Jahr war dem Vorstand angeblich bekannt, dass der junge Mann an Epilepsie leidet. Erst Ende Juli diesen Jahres, so Vorsitzender Hennig gestern vor dem Herner Arbeitsgericht, sei das aber erst bekannt geworden. „Und weil wir in einem sicherheitsrelevanten Bereich wie einem Freibad jedes Risiko ausschließen müssen,“ so Hennig, erhielt der junge Mann am 29. Juli die fristlose Kündigung. In dem bis zum Saisonende am 30. September ohnehin befristeten Vertrag gab’s dafür aber rechtlich keine Möglichkeit, wie Richterin Große-Wilde Hennig und Vereinsanwalt Zöllner die schlechten Prozessaussichten erläuterte. „Eine äußerst wackelige Kündigung,“ so die Kammervorsitzende bei allem Verständnis für die Bedenken des Vereins.

Auch die zusätzlich in der Kündigung angeführten „verhaltensbedingten Gründe“ für das plötzliche Jobende des mit Rechtsanwalt Müller klagenden Ex-Mitarbeiters zogen nicht, waren sie doch schon vorher durch Abmahnungen „verbraucht“.

Eine ordentliche Kündigung mit sofortiger Freistellung bis zum Ende des mit 2408 Euro brutto dotierten Arbeitsvertrages wäre das angemessenere Mittel gewesen, alle Risiken auszuschließen. Das sahen die Vereinsvertreter schließlich auch ein und willigten in einen entsprechenden Vergleich ein, der allerdings noch vom Vereinsvorstand abgesegnet werden muss. Danach erhält der Kläger, der nach Mitteilung seines Anwalts übrigens unter der “engmaschigen Kontrolle von drei Ärzten steht“, noch bis zum 30. September seine offene Vergütung nachgezahlt. Die Anwaltskosten dieses Verfahrens sind nicht gerade niedrig, setzte die Kammer doch den Streitwert auf 15.600 Euro fest. (AZ 3 Ca 2083/11)