Recklinghausen/Marl/Herten. .

Rote Karte für die Straßenprostitution. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt für Teilgebiete der Städte Marl, Herten und Recklinghausen eine Sperrbezirksverordnung erlassen und ist damit den Anträgen der drei Städte gefolgt.

Die Ausübung der Straßenprostitution ist demnach in den folgenden Bezirken verboten: In Recklinghausen: Kreuzung Bockholter Straße/Westerholter Weg, Westerholter Weg, Westring, Zeppelinstraße, Halterner Straße, An der Mollbecke, Speckhorner Straße, Im Riedekamp, Brüninghoff und Bockholter Straße.

Im Stadtgebiet Marl: Hüls­straße, Ovelheider Weg, Breddenkampstraße, Langehegge, Freebruchstraße, Herzlia Allee in nördlicher Richtung bis Willy-Brandt-Allee, Herzlia-Allee in südlicher Richtung und Hertener Straße

Im Stadtgebiet Herten: Feldstraße, Polsumer Straße, Scherlebecker Straße, Westerholter Straße.

Die Verordnung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2014. In Kraft treten wird sie voraussichtlich am 8. Oktober 2011.

„Wir sind froh, dass die Bezirksregierung den Sperrbezirk nahezu so erlassen hat, wie wir ihn mit den drei Städten beantragt haben“, sagte gestern Recklinghausens Bürgermeister Wolfgang Pantförder. Nun gehe es darum, mit den anderen Verwaltungen und der Polizei sicherzustellen, dass im Sperrbezirk auch tatsächlich keine Prostitution stattfinde.