Haltern am See. .
„Der hat mich angespuckt!“ Der empörte Ruf einer 22-jährigen Halternerin löste vor dreieinhalb Jahren eine Schlägerei in der Halterner Fußgängerzone aus. Erst jetzt konnte einer der Beteiligten vor Gericht gestellt werden.
Er legte nach kurzem Zögern ein Geständnis ab. Damals ging es im Kern gar nicht um das Spucken. Es ging um Linke und Rechte: Die 22-Jährige und ihr 26-jähriger Ehemann gehörten der Rechten Szene an, ihnen kam an diesem Tag ein 15-jähriger Schüler entgegen, der der Linken Szene angehörte. Man kannte sich. Mit dabei war der heute 29-jährige Andre S., unpolitisch, wie er gestern vor dem Amtsgericht Marl betonte. Der groß gewachsene Mann hielt den schmächtigen 15-Jährigen fest, stieß ihn zu Boden. Das Ehepaar trat und schlug auf ihn ein. Auch er habe zugetreten, als der Junge wieder aufstehen wollte, gestand der Angeklagte schließlich. Dann hauten alle ab und der Junge musste seine Schnittwunden und Prellungen im Krankenhaus behandeln lassen.
Das Ehepaar war schnell gefunden und wurde schon ein Jahr später wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Monaten (der Mann) und acht Monaten (die Frau) Haft ohne Bewährung verurteilt. Beide gingen in Berufung. Doch während die Frau nicht zu ihrem Termin erschien (damit blieb es beim Urteil), wurde die Strafe des Mann in eine Bewährungsstrafe umgewandelt: Er nannte den Namen des dritten Mannes, der bei der Schlägerei dabei war.
Und so bekam der völlig überraschte Halterner noch zwei Jahre nach der Schlägerei eine Anzeige wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte, ohne abgeschlossene Ausbildung und von Hartz IV lebend, war gut beraten: Er gab zögernd die Tat zu, so dass das Gericht auf die sieben geladenen Zeugen verzichten konnte. Außerdem entschuldigte er sich, so dass die Staatsanwältin trotz einer Vorstrafe wegen Widerstandes gegen einen Vollstreckungsbeamten und gefährliche Körperverletzung nur eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung beantragte. Dem schlossen sich der Verteidiger und das Gericht an. Außerdem muss der Halterner noch 150 Arbeitsstunden ableisten. Die werden nur dann zurückgestellt, wenn er wieder eine Arbeitsstelle findet.