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Die Nebeneinkünfte zweier Recklinghäuser Feuerwehrmänner sorgten zuletzt für Erstaunen. 167 000 Euro soll einer der beiden nicht verdient, wie es zunächst hieß - aber umgesetzt haben. Dürfen städtische Bedienstete das?

Dürfen sie, zu dem Schluss kam zumindest der Rat, wobei eine konkrete Antwort der Bezirksregierung noch aussteht.

„Beamte müssen ihre Nebentätigkeiten angeben und vom Dienstherren genehmigen lassen“, erklärt Corinna Weiß, Pressesprecherin der Stadt, das übliche Prozedere. Tariflich Beschäftigte müssen den Arbeitgeber lediglich von der Nebentätigkeit in Kenntnis setzen. Hauptberuf und Nebenjob müssen vereinbar sein, eine Einkommensgrenze gibt es nicht.

Die Stadt Recklinghausen beschäftigt 1900 Mitarbeiter. „120 davon haben eine Nebentätigkeit mit Einkünften in unterschiedlicher Höhe“, sagt Weiß. Einige halten Vorträge, geben Unterricht, putzen oder betreuen Angehörige.

Bei der Stadt Marl sind 1200 Personen beschäftigt. „Unter den 250 Beamten sind 32 Personen mit genehmigten Nebentätigkeiten registriert“, sagt Stadtsprecher Daniel Rustemeyer. Die Bandbreite reiche von Vormundschaften über ehrenamtliche Aufgaben bis hin zu Tischlerarbeiten. Im Bereich der Beschäftigten seien 82 Nebentätigkeiten gemeldet. Sie seien etwa als Schöffen, Vormund, Reinigungs- oder Servicekraft oder Aushilfen in der Gastronomie tätig.

In Haltern am See haben 25 Beamte eine Nebentätigkeit. „Im Tarifbereich sind bei 82 Mitarbeitern Nebentätigkeiten angezeigt“, sagt Jürgen Schröder vom Personalbereich. „Die Einkünfte sind meist niedrig. Da gibt es etwa den Vereinstrainer, der 20 Euro für seine Arbeit bekommt.“ Auch sonst spiele sich das Meiste im geringfügig bezahlten Bereich ab. Schröder: „Ausreißer gibt es nicht und eine Prüfung der Einkünfte war bislang nie nötig.“ Für die Stadt sei nur von Belang: „Die Nebentätigkeit darf in Sachen Zeitumfang, Zeitraum oder Art nicht in Konkurrenz zum Job stehen.“