Haltern am See. .
Mit einer gütlichen Einigung endete die Klage der Quarzwerke Haltern gegen das Land NRW, hier vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, vor dem Landgericht Gelsenkirchen. Beigeladen war die Sythengrund Wasag-Chemie.
In dem dreistündigen Verfahren ging es um mögliche Gefahren für das Grundwasser durch „sprengstofftypische Verbindungen“, die durch die Gewinnung von Quarzsand nördlich von Haltern-Lehmbraken „mobilisiert“ werden könnten. Im Rahmenbetriebsplan ist auf einer Wasag-Teilfläche von 31,7 ha und einer Tiefe von 40 m der Abbau von Quarzsand vorgesehen. Insgesamt soll über einen Zeitraum von 16 Jahren 15,6 Mio t Quarzsand abgebaut werden. Jährlich sind das 500 000 t.
Im Rahmenbetriebsplan gibt es keinen Hinweis darauf, ob sich im Zuge des Abbaus im Boden befindliche Schadstoffe in den Silbersee II gelangen können und dort den Badebetrieb gefährden. Die Bezirksregierung hatte die Einwendungen der Quarzwerke sowie der Sythengrund zurückgewiesen. „Aus eigener Sicherheit“ hätten die beiden Kläger „keine andere Wahl, als gegen den bisherigen Planfeststellungsbeschluss vorzugehen“, erläuterte die Rechtsvertretung der Quarzwerke Haltern in der Verhandlung.
Dass es tatsächlich zu „toxischen Auswaschungen“ kommt, halten die Gutachter der Quarzwerke und der Sythengrund für unwahrscheinlich. „Es gibt keine Gefahr, es gibt eher eine Verbesserung“, erläuterte Dr. Entemann, Gutachter der Sythengrund. Man ziehe regelmäßig Wasserproben aus insgesamt 17 Brunnen und saniere fortlaufend das Grundwasser.
Die Quarzwerke beantragten, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung von 2009 aufzuheben und stellten in diesem Zusammenhang klar, dass durch den Quarzsandbetrieb „keine Schadstoffe mobilisiert“ würden. Die gütliche Einigung der Parteien muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.