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„Mensch, ist das schön ruhig“, dachte Ulla Lütkehermölle, Pressesprecherin der Bezirksregierung Münster und oberen Schulaufsichtsbehörde, zum Ende der Klausurphase der Zentralen Abiturprüfung 2011. Die letzte Klausur wurde am Mittwoch geschrieben (jetzt folgen die Nachschreibetermine). „Zu früh gefreut“, verriet die Pressesprecherin gestern. Gestern liefen in Münster die Telefone heiß, weil Schulen ratlos sind.

Fakt ist: Hunderte von Abiturienten im Vest, tausende im Regierungsbezirk Münster werden ihre Matheklausur nachschreiben. Das glaubt die Münsteraner Behörde. Ursache ist diesmal kein „Tetraeder des Grauens“ (so ein Schulleiter), der nicht zu lösen war, sondern eine „kryptisch formulierte Aufgabenstellung“ in der Klausur des Mathe-Grundkurses. Diese Aufgabenstellung habe zu Irritationen geführt, heißt es im NRW-Schulministerium – und beraumt einen Termin für eine freiwillige Wiederholungsklausur am 26. Mai an. Lütkehermölle: „Die Auswahl an Aufgaben war nicht mehr ausreichend.“ Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler, die Mathe als drittes Abiturfach haben und am 10. Mai ihre Klausur geschrieben hatten.

Das Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See hat gestern 41 Abiturienten angeschrieben. Schulleiter Ulrich Wessel schätzt, dass sich nicht viele Schüler bis zum 23. Mai für die Klausur melden. „Die Schüler sind mit den Aufgaben gut zurecht gekommen.“

Der Wiederholungstermin muss auch an den Schulen im Vest angesetzt werden, die diese Matheaufgabe gar nicht in der Klausur gestellt hat. Die Willy-Brandt-Gesamtschule in Marl etwa. Sie hat 20 Abiturienten angeschrieben, „obwohl wir nicht betroffen sind.“ Der Mathe-Fachlehrer hatte sich nach Durchsicht der Klausuraufgaben „sofort gegen die Aufgabe entschieden“. Aber: Die Wiederholungsklausur muss „aus Gründen der Chancengleichheit“ (Bezirksregierung) angesetzt werden.

Einige Abiturienten könnte es freuen. Sie haben die Gelegenheit, eine „in den Teich gesetzte“ Abi-Klausur nochmals zu schreiben. Die Lehrer haben gemischte Gefühle – und zusätzliche Arbeit. Bereits korrigierte Klausuren dürfen nicht in die Bewertung fallen.