Haltern am See/Herne. .

Streitgegenstand vor dem Arbeitsgericht Herne war eine „Leistungsbeurteilung“ zur Ermittlung der angemessenen Bezahlung, „doch das Problem liegt offensichtlich ganz woanders“, wie Arbeitsrichter Nierhoff vermutete.

Vor ihm saßen Rechtsanwalt Erbguth und Ursula T. als Angestellte der städtischen Gleichstellungsstelle sowie Assessor Bülow vom Kommunalen Arbeitgeberverband und Oberamtsrat Meussen aus Haltern.

Die Frau, seit 1991 bei der Stadt und bis Mai 2008 in der Bücherei, wechselte dann in die Gleichstellungsstelle unter Leitung von Franziska Steverding-Waterkamp. Wie jedes Jahr bekam sie im Herbst 2009 ihren „Bewertungsbogen“ zur Ermittlung der Leistungsbezahlung. Mit der Note 1,58 in der Skala von 1 bis 7 fiel das Urteil so miserabel („entspricht den Anforderungen nicht“) aus, dass die 45-Jährige Klage auf Entfernung aus der Personalakte erhob. Was die Frau am meisten irritierte, war nicht, dass sie keine Leistungszulage bekommen würde, sondern die Andeutung einer „möglichen psychischen Erkrankung“ in der Personalakte, die sie Rest ihres Berufslebens begleiten werde.

Und das hat in einer solchen Bewertung auch nichts zu suchen und müsse im Licht einer möglichen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte höher bewertet werden als eine vollständige Personalakte“, korrigierte das Gericht Halterns Bürgermeister, der als letzte Instanz der internen Schlichtung das Verbleiben in der Akte abgesegnet hatte. Danach erklärten sich die städtischen Prozessvertreter auf dringenden Rat des Gerichts bereit, diese Passage zu streichen, die Punktzahl aber so zu belassen.

Richter Nierhoff: „Das kann nur der Anfang sein und ruft nach konstruktiven Gesprächen zwischen den Beteiligten, die auch nicht unter Zeitmangel leiden dürfen.“ Die hat es bisher nicht gegeben, denn Klägerin und Vorgesetzte haben „körperlich noch nicht zueinander gefunden“, so Meussen. (AZ 5 Ca 2996/10)