Haltern am See.
Als er vom Thema Fracking in der Zeitung gelesen habe, habe er sich gesagt: Das regelt Gelsenwasser, wunderte sich Zuhörer Kurt Bock auf der wenig besuchten Infoveranstaltung der Halterner Grünen am Montag zum „Fracken“.
„Hat Gelsenwasser nicht die gleichen Rechte wie das Bergrecht?“ Nein, klärte Diplom-Geologe Ulrich Peterwitz von der Gelsenwasser AG auf, da gebe es einfach keine rechtliche Handhabe.
Grund ist das Bundesbergbaurecht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen ist hier nicht vorgesehen. Ein Antrag auf Exploration könne gegen eine Gebühr von fünf-, sechstausend Euro bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, so Peterwitz: „Das haben die Energiefirmen im Windhundverfahren gemacht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Die Politik kann das Bundesbergbaurecht novellieren. Da tue sich die Mehrheit der CDU- und FDP-Parlamentarier im Bundestag schwer, sagte Wibke Brems (Grüne MdL). Auch die Länder könnten sich sträuben. Denn: „Wenn in Niedersachsen alle Erdgasvorräte in den unkonventionellen Lagerstätten gehoben werden, bekommt das Land Förderabgaben von einer Milliarde Euro“, so Peterwitz.
In Haltern am See herrscht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass das Fracken unter dem Stadtgebiet verhindert werden muss. Peterwitz: „Pro Frack werden bis zu 50 Tonnen gefährdende Stoffe eingesetzt.“ Und dass das keine Angstmacherei ist, belegte der Diplom-Geologe an dem Beispiel einer Grundwasserverunreinigung in einem niedersächsischen Erdgasfeld. „Wenn einmal Schadstoffe in das Grundwasser eingetreten sind, ist es sehr, sehr schwer, die Schäden zu beheben.“ Dafür sei Haltern am See ein Beispiel. Die TNT-Wolke aus Abwässern der früheren Sprengstoffherstellung in Sythen bewege sich unaufhaltsam auf die Talsperre Haltern zu (aus ihr werden fünf Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt). „In 40 Jahren ist sie angekommen.“
Was können die Bürger tun? Peterwitz: „Sprechen Sie die Vertreter ihres Wahlkreises im Land- und Bundestag an.“