Essen/Herten. .

Wenn es stimmt, was das Landgericht Essen geurteilt hat, dann machte sich der 38-jährige Marler eines hässlichen Verbrechens schuldig: Ein Pfleger der Hertener Psychiatrie soll eine seiner Patientinnen sexuell missbraucht haben. Für zweieinhalb Jahre schickte das Gericht ihn in Haft.

Den Kopf in den Händen verborgen hört der Angeklagte dem Urteil zu. Freispruch hatte sein Verteidiger Dirk Rütten gefordert. Doch die VI. Strafkammer folgte der Beweiswürdigung von Staatsanwältin Sa­bine Vollmer, die wegen schwe­ren sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen drei Jahre Gefängnis gefordert hatte.

Ein schwieriger Fall: Die Marlerin wurde in der Hertener Klinik behandelt, weil sie vermutlich als Kind durch ihren Vater missbraucht worden war. Sie leidet an einer instabilen Persönlichkeitsstörung, kann Forderungen anderer Menschen nichts entgegensetzen, hat mehrere Suizidversuche hinter sich. Als sie Ende 2008 ambulant behandelt wurde, soll der Pfleger sich ihr genähert haben. Er besuchte sie dreimal in ihrer Marler Wohnung. Laut Aussage der Frau be­drängte er sie sexuell, es kam zum Ge­schlechts­ver­kehr. Sie sei unfähig gewesen, ihn abzuweisen und habe sich völlig verkrampft. Heftige psychische Störungen durchlitt sie danach, vertraute sich einer Krankenpflegerin an und ging zur Polizei.

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Besuche ein, er sprach von Küssen und einem Festhalten der Frau, weil sie zitterte. Selbst hörte die Kammer die Frau nicht, weil ihr allein durch die Vernehmung gesundheitliche Gefahren drohten. Glaubwürdigkeitsgutachterin Beate Daber schloss nicht aus, dass die Frau in ihre Aussage sexuelle Erlebnisse mit anderen projiziert habe. Ihre persönliche Meinung sagte sie auch: An den Vorwürfen sei einiges wahr. Die Kammer stützte sich vor allem auf den Aufhebungsvertrag des Angeklagten mit der Klinik. Da habe er mehr eingeräumt. Das Gericht sei sicher, dass es zu mehr als Küssen und Streicheln gekommen sei.