Recklinghausen/Bochum. .

Vor knapp anderthalb Jahren fuhr eine betrunkene Frau auf der Friedrich-Ebert-Straße in Stuckenbusch eine 15-jährige Schülerin tot. Jetzt steht fest: Die 66-Jährige muss ins Gefängnis.

Anderthalb Jahre Haft hatte das Amtsgericht in Recklinghausen schon in erster Instanz verhängt, und dabei ist es nun auch im Berufungsprozess geblieben, der am Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht verhandelt wurde.

Wie sehr der Prozess an den Nerven zerrt, wurde dabei gleich doppelt deutlich. Die Angeklagte war zwar wie immer elegant gekleidet (dunkelblauer Blazer, hellblaues Halstuch), hatte sich für ihren Auftritt vor Gericht aber offenbar unter einer Perücke versteckt. Sie wirkte fahrig, abwesend und teilnahmslos, machte fast den Eindruck, als stehe sie ziemlich neben sich.

Auch der Vater des 15-jährigen Opfers war gestern noch einmal im Gericht erschienen – noch immer voller Trauer und Ohnmacht. „Eine Bewährungsstrafe wäre eine Ohrfeige gewesen“, sagt er später nach dem Urteilsspruch. Die Mutter des getöteten Mädchens ist angeblich noch immer in psychologischer Behandlung.

Es war der 18. August 2008, als die Angeklagte auf der Friedrich-Ebert-Straße ungebremst in die Schülerin fuhr. Die 15-Jährige wurde durch die Luft geschleudert, landete auf der Gegenfahrbahn, verstarb noch am Unfallort. Im Blut der Todesfahrerin waren später 2,27 Promille Alkohol festgestellt worden – verursacht durch eine Mischung aus Sekt und Blue-Curacao. Besonders schlimm: Die 66-Jährige hatte sich damals nur hinters Steuer gesetzt, weil sie noch schnell Toilettenpapier besorgen wollte.

Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird die Recklinghäuserin ihre Strafe auch bald antreten müssen. Wahrscheinlich wird sie aber nur nachts ins Gefängnis müssen.

Übrigens: Seit dem Unfall gilt auf der vierspurigen Straße Tempo 50, früher durften Autos hier 70 km/h fahren.