Recklinghausen. .

Der Recklinghäuser wollte drauf hauen, prügeln – nach dem Fußballspiel am 26. Februar 2010 in der Schalke Arena suchte er die Schlägerei. Das ging schwer daneben, denn er forderte ausgerechnet einen Polizisten in Zivil zur Teilnahme am Gruppenkampf auf.

Durch dieses Eigentor kam ans Licht, dass er kurz zuvor einem Schalke-Fan die Mütze vom Kopf gerissen und ihm Schläge angedroht hatte, wenn der nicht auch seinen Schal heraus gibt. Das wiederum hatte ein Nachspiel vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht, das ihn im November wegen versuchter räuberischer Erpressung für zwei Jahre neun Monate ins Gefängnis schickte und ihm „ brutale Gesinnung“ bescheinigte.

Der junge Mann legte Berufung ein. Am Montag vor dem Essener Landgericht konnte er sich freuen: Die Berufungskammer hob das Urteil auf und gewährte ihm eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Er muss außerdem 500 Euro zahlen, an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen und bekommt Bewährungshilfe.

Als BVB-Anhänger war der Angeklagte zum Spiel Schalke gegen Dortmund gefahren, das die Schalker mit 2:1 für sich entschieden. Dann ging es zur Sache: Die Aktion mit dem Fan gibt der Angeklagte zu. Den Polizeibeamten und seinen Kollegen will er trotz Zivilkleidung als Beamte erkannt und nur „ angepöbelt“ haben. Da lachte der 28-jährige Zeuge: „Er ging davon aus, dass wir Fans sind“, war der Beamte sicher. Der Angeklagte habe nicht locker gelassen und habe sich zum Prügeln auf dem Parkplatz treffen wollen.

Staatsanwalt Dulisch bestand auf der Haftstrafe. Das Problem des Angeklagten, der auch einschlägige Vorstrafen mitbringt, sei die „allgemeine Gewaltbereitschaft“, und nicht „die alberne Bommelmütze“, so der Anklagevertreter. Die Kammer sah es anders, wollte dem jungen Mann nicht mit einer Haftstrafe „das Leben kaputt machen.“ Der Job wäre weg und er hätte Schwierigkeiten, einen neuen zu finden. Der 22-Jährige gelobte Besserung und beteuerte: „Ich gehe jetzt nur noch mit meinem Opa und meinem Vater zum Fußballspiel.“