Datteln. .

Die nachträgliche „Heilung“ der Standortfrage für das Eon-Kraftwerk in Datteln hält der Dresdner Universitätsprofessor Dr. Martin Schulte nicht für möglich.

Das geht aus seinem Rechtsgutachten zum geplanten Zielabweichungsverfahren hervor, das er im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt hat (die WAZ berichtete).

Dabei beruft sich der in Hamm geborene Jurist auf die Grundsätze der Landesplanung, die schon im Landesentwicklungsplan VI (1978) festgeschrieben wurden und im LEP 1995 ohne Änderung übernommen wurden. Hier haben die Planer bei einem „raumbedeutsamen Vorhaben“ wie einem Kraftwerksneubau eine umfassende Abwägung vorgenommen, „indem für den festgelegten Standort (heutiges Newpark-Gelände) umfassend erkennbare öffentliche und private Belange, insbesondere Abstände zu Wohnbebauung, Immissions- und Umweltschutzgesichtspunkte und die Lage zum Verbrauchsschwerpunkt zusammengestellt und bewertet worden sind“.

Die Entscheidung für diesen Standort sei bewusst vorgenommen worden, „um einen größtmöglichen Abstand zu Wohnbereichen und somit den absolut prioritären Schutz der Bevölkerung vor Schädigungen gewährleisten zu können“. Professor Schulte: „Der nun gewählte Standort ist bei der umfassenden Abwägungsentscheidung des LEP VI bewusst außen vorgelassen worden. Dies steht der heutigen Vertretbarkeit einer Zielabweichung raumordnerisch entgegen.“

Einen weiteren gravierenden Verstoß gegen die Ziele der Landesplanung sieht der Verwaltungsrechtler im Einsatz von 100 Prozent importierten Energieträgern. Damit würde der im LEP festgeschriebene vorrangige Einsatz heimischer Primärenergieträger ins Gegenteil verkehrt. Selbst wenn dieses Ziel der Entwicklung, dem Ende des Steinkohlenbergbaus in Deutschland, angepasst würde, widerspräche die Größe des Vorhabens, ein Referenzkraftwerk mit 1055 MW elektrischer Nettoleistung, den Zielen der Landesplanung.

Das Fazit des Gutachters: „Ein rechtlich erfolgversprechendes Zielabweichungsverfahren kommt mangels Vertretbarkeit unter raumordnerischen Gesichtspunkten und mangels Nicht-Berührt-Sein der Grundzüge der Planung nicht in Betracht.“

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Damit steht das Eon-Kraftwerk Datteln 4 vor dem endgültigen Aus. Für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen ist dies ein Segen, denn eine Inbetriebnahme von Europas größtem Steinkohle-Monoblock mit jährlichen Emissionen von 6,2 Millionen Tonnen CO2 stünde dem von SPD und Grünen geplanten Landesklimaschutzgesetz diametral entgegen.“