Waltrop..

Am 13. Dezember soll das Ruhrparlament egionalplanänderung und Zielabweichungsverfahren auf den Weg bringen, die das Eon-Kraftwerk in Datteln doch noch ermöglichen sollen. Dagegen will die Stadt Waltrop klagen.

Dass man im Waltroper Rathaus beim Thema Eon-Kraftwerk auf Sturm gebürstet ist, weiß in Dattelns Amtsstuben längst jeder. Immerhin stand auf dem Baugelände im Löringhof noch kein Stein auf dem anderen, als die Waltroper Verwaltung, allen voran Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe (SPD), dem parteilosen Verwaltungschef der Kanalstadt, Wolfgang Werner, eine lange Liste mit Bedenken vorgetragen hat. Und es waren die Waltroper Eheleute Greiwing, die das Normenkontrollverfahren am 3. September 2009 gewonnen und damit den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk in die Wüste geschickt haben. Bei der Demo vor der Eon-Baustelle am ersten Jahrestag des OVG-Urteils waren die Waltroper unter anderem mit ihrer Bürgermeisterin prominent vertreten.

RVR will Verfahren am 13. Dezember auf den Weg bringen

Aktuell haben Dattelns Nachbarn nun das geplante Zielabweichungsverfahren ins Visier genommen. Wen wundert’s, dass zur Infoveranstaltung am Dienstagabend (fast) ausschließlich Kraftwerkskritiker und -gegner den Ratssaal füllten. Stadtplaner Andreas Scheiba kündigte an, die Stadt werde gegen Regionalplanänderung und Zielabweichungsverfahren gerichtlich vorgehen. Ein gutes Stichwort für den Juristen. Rechtsanwalt Thomas Tyczewski, einst Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht und spontan als Ersatz für seine erkrankte Frau Susanne eingesprungen, erläuterte das angestrebte Zielabweichungsverfahren.

Das soll bekanntlich in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) am 13. Dezember auf den Weg gebracht werden. Wenn der RVR eine Änderung des Raumordnungsziels beantragen sollte, sei das NRW-Wirtschaftsministerium am Zug. „Wenn das den Antrag positiv bescheidet, kann der RVR den Regionalplan ändern und der neue Bebauungsplan in Datteln beschlossen werden“, sagte Tyczewski. So der direkte Weg – wäre da nicht neuerdings die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, innerhalb einer dreimonatigen Frist Stellung zur geplanten Regionalplanänderung zu nehmen. „Der Regionalverband wertet die Eingaben aus und wägt ab.“ Danach, so der Jurist, finde ein Meinungsausgleichstermin statt. Erst im Anschluss wird ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet.

Spätestens gegen den Bebauungsplan vorgehen

Zu den Fragen, die Dienstagabend aufgeworfen wurden, gehörte auch diese: Ob es in der Bundesrepublik schon einmal ein Projekt dieser Größenordnung gegeben habe, dass über ein Zielabweichungsverfahren „durch die Hintertür“ möglich gemacht wurde? Rechtsanwalt Tyczewski verneinte das. Welche rechtliche Stellung die Stadt Waltrop als Träger öffentlicher Belange habe, beschrieb der Fachanwalt für Verwaltungsrecht so: „Wir müssen noch prüfen, ob die Stadt unmittelbar nach der Ministeriumsentscheidung klagen kann. Wenn nicht, dann kann sie spätestens gegen den Bebauungsplan klagen.“

Für den BUND sagte Dr. Thomas Krämerkämper: „Wir denken, dass das gesamte Kraftwerk Datteln 4 tot ist, was noch keiner der Protagonisten begriffen hat.“ Die Bezirksregierung in Münster habe gerade wieder Sicherungsmaßnahmen in Baubereichen genehmigt, die dem Teilbaustopp unterliegen. Was Thomas Tyczewski so ergänzte: „Mein Eindruck ist, dass die Bezirksregierung recht großzügig mit Genehmigungen für Sicherungsmaßnahmen umgeht.“ Das alles sei recht schwer zu überprüfen.