Datteln..

Auf der Großbaustelle am Dattelner Eon-Kraftwerk darf an vielen Stellen nicht weitergearbeitet werden. Die Bezirksregierung schaut regelmäßig wie unangekündigt vorbei, um die Einhaltung der gerichtlich vehängten Teilbaustopps zu kontrollieren.

Es gibt immer weniger Arbeit auf der Kraftwerksbaustelle. 1800 Mitarbeiter waren es noch vor Wochen; 1000 sind geblieben. Immer mehr spürt man auf dem 64 Hektar großen Gelände an der Stadtgrenze zu Waltrop die Auswirkungen der ruhenden Arbeiten in den Teilgenehmigungsbereichen 4. und 5. Folge des Oberverwaltungsgerichtsurteils vom 3. September 2009.

Ebenso kontinuierliche wie unangekündigte Besuche der Bezirksregierung gehören zum Alltag auf der Baustelle. Mit anderen Worten: Die Einhaltung der Teilbaustopps wird kontrolliert. Und dokumentiert. Erste Spuren der ausgebremsten Arbeiten sind inzwischen sichtbar. So hat der Rohbau des Verwaltungsgebäudes seit dem 16. März – seinerzeit hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das OVG-Urteil bestätigt – keinen Handwerker mehr gesehen. Der Kondensat-Kessel zeigt deutliche Spuren von Korrosion. Und: „Alles, was mit Kohle zu tun hat, ist zurzeit ausgebremst“, fasst Franziska Krasnici, Sprecherin des Eon-Projekts Datteln 4, bei einem Rundgang über die Baustelle zusammen.

Emsig gearbeitet wird nur im Maschinenhaus

Dem Plan, von Datteln aus jeden vierten deutschen Zug mit Strom zu versorgen, stehen da allerdings zurzeit noch die in weißen Zelten gelagerten Bahnstrom-Umrichter entgegen. Sie sollen künftig 50 in 16,7 Hertz umwandeln und ins Bahnstromnetz einspeisen. Ihr endgültiger Standort ist fast fertig gebaut, aber die Endmontage ist …. ausgebremst.

So sieht es auch am Ammoniaklager aus. Nur eine große Platte im Boden verweist auf den Ort. Die Arbeiten ruhen. Emsig gearbeitet wird dagegen am „Herz“ des 1100 Megawatt-Kohlekraftwerks. Im Maschinenhaus, das den riesigen Generator beherbergt. Dem noch die Kohle fehlt, die täglich am neuen Eon-Hafen gebunkert werden soll. Auch hier deuten erste Bauteilgiganten die Zukunft an.... Die der Genehmigung zum Weiterbau bedarf.