Marl. Gibt es den Flugplatz Loemühle eigentlich gar nicht? Die Wählergemeinschaft Grüne zieht die Planungsgrundlage in Zweifel und gräbt sich durch eine mehr als 50-jährige Geschichte. Offenbar fehlt die gesetzliche Grundlage für den „Verkehrslandeplatz“.
Die Marler Stadtverwaltung gestand bereits ein: „Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.“ Und: „Das im Jahr 1968 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Verkehrslandeplatz Loemühle wurde nicht abgeschlossen.“
Nicht alles liegt in der Zuständigkeit der Stadt Marl: Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung, Start- und Landebahn, Sicherheitsstreifen und Abstellflächen genehmigt die Bezirksregierung. Alles andere genehmigt die Stadt Marl. So heißt es in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung.
Und das tat sie auch seit 1957. Damals als erstes ein Betriebsgebäude mit Gaststätte, Räumen für Fliegerschule, Werkstattraum und Kontrollturm, Zuschauerterrasse und Betriebsleiterwohnung.
Und in den folgenden Jahren ging die Erweiterung munter weiter: zusätzliche Büroräume, eine Tankstelle, vier Flugzeughallen, zwei Rundhallen, ein Blockhaus für die Bewirtschaftung der Zuschauerterrasse, eine Halle für die Fallschirmspringer und so weiter.
Dies alles wurde „auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen genehmigt“, erklärt die Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage der Wählergemeinschaft. Ein Bebauungsplan liege nicht vor, bei dem Verkehrslandeplatz handele es sich um einen „standortgebundenen Betrieb im Außenbereich“. Bei Bauvorhaben werde regelmäßig auch die untere Landschaftsbehörde beteiligt.
„Für den Flugplatz gibt es keine Grundlage“, zog Paul Wagner (WG Grüne) vor dem Stadtplanungsausschuss sein Fazit. Genehmigungen seien ohne Rücksicht auf die politische Willensbildung erfolgt.
Baudezernent Wolfgang Seckler widersprach ihm nicht, sondern gab zu bedenken: „Das Verfahren ist kompliziert.“
Was wohl auch der Grund dafür war, dass nicht weiter diskutiert wurde. Schließlich hatte der Ausschuss die Stellungnahme der Verwaltung erst unmittelbar vor Sitzungsbeginn erhalten.