Marl. .
Es war laut. Flaschen und Fäuste flogen. Es wurde geschimpft und gedroht. Dreimal kam die Polizei, bevor endlich Ruhe einkehrte in die Gartenparty Ende Mai 2009.
Jetzt arbeitete das Schöffengericht Marl die Vorwürfe auf: Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Der 23-jährige Timo B. schien ja ein übler Geselle zu sein. Erst rief er die Polizei und beschwerte sich über die lautstarke Party zwei Gärten weiter. Dann kam die Polizei, weil eine Flasche am Kopf eines Party-Gastes vorbeigeflogen war. Beim dritten Mal nahm sie den jungen Mann mit, um endlich Ruhe in den Nachbarschaftsstreit zu bringen.
Wie war es eigentlich zu der Schlägerei gekommen, in die am Ende die Polizei eingriff? Schrittweise mussten die Zeugen zugestehen, aktiv am Geschehen beteiligt gewesen zu sein. Und nicht nur als Opfer. Die Bedrohung der 18-Jährigen durch den Angeklagten (er wolle sie „umbringen“), hörte sich schließlich als allmähliche Steigerung eines Wortgefechtes an.
Der Höhepunkt, die Rauferei, entwickelte sich aus einem Protestzug der Feiernden zum Nachbarn. Es wurde gerauft, man stürzte in die Sträucher. Der Angeklagte schmiss mit einer Bierflasche (leer) und schließlich mit einer Bierkiste (leer) ohne zu treffen. Tritte, Schläge – bis die Polizei zum dritten Mal kam. Die griff durch und der Angeklagte trat nach einer Beamtin – weil er nur Badelatschen trug, wurde das schließlich nicht als gefährliche Körperverletzung gewertet. Erst der Einsatz von Pfefferspray stellte ihn ruhig.
Genau aufdröseln ließ sich das Geschehen nicht. Die Handlungen des Mannes standen außerdem noch in einem besonderen Licht: Der Angeklagte ist krank, mehr erfuhr die Öffentlichkeit nicht. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich gegen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ein. Und mahnte den jungen Mann zur Ruhe. Das wird aber in der Nachbarschaft nicht leicht sein. Schon im Gerichtssaal ging das Wortgefecht mit einem Zeugen wieder los.